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Drucksache - 2018/0340  

Betreff: Sanierung der sanitären Anlagen im Schulgebäude/Schulturnhalle und akustikverbessernde Maßnahmen im Schulgebäude
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Behrendt, Simon
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf Beratung und Beschlussfassung
01.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Gremersdorf Beratung und Empfehlung
29.10.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gremersdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Nach Veröffentlichung der Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms („Impuls 2030“) am 28 05.2018 wurde für die Gemeinde die bisher nicht realisierte Sanierung der sanitären Anlagen zur Förderung angemeldet. Da in der Grundschule auch die Heizungsleitungen aufgrund des altersbedingten Zustandes marode sind bzw. es in der Vergangenheit häufiger zu Leitungsbrüchen kam, wurden auch die Kosten für eine Leitungssanierung ermittelt und dem Förderantrag hinzugefügt. Ebenfalls wurde die Sanierung des Außenbereichs angemeldet. Neben der Sanierung der Asphaltfläche (Oberfläche weist Risse und Unebenheiten auf), sollte auch der wenig ansprechende und sanierungsbedürftige Außenbereich umgestaltet werden. Folgende Maßnahmen wurden angemeldet:

 

Sanierung sanitäre Anlagen und Heizungsleitungen  rd. 280.000,- €

Sanierung Außenbereich      rd. 185.000,-

Gesamt  rd. 465.000,- €

 

Nach der v.g. Richtlinie wurde eine Förderquote von bis zu 50% in Aussicht gestellt. Nach Mitteilung des SHGT vom 10.10.2018 wurden die zur Förderung anerkannten Projekte bekanntgegeben. Im Kreis Ostholstein werden danach nur insgesamt 5 Schulbau-/sanierungsprojekte berücksichtigt, deren Investitionsvolumen zwischen 2,9 bis 21,1 Mio. € liegen.

 

Da das Schulsanierungsprogramm auch Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik fördert, wurde parallel der Einbau von Akustikelementen beantragt. Die Kosten wurden dabei mit 27.000,- € beziffert. Hierzu hat die Gemeinde einen positiven Förderbescheid erhalten. Die Maßnahme wird mit 50% bezuschusst.

 

Das Land hat am 10.09.2018 die Weiterführung der Richtlinie zur Sanierung schulischer Sanitärräume (SANI III) veröffentlicht. Nach dem 1. Programm, bei dem die Anmeldungen nach dem sog. Windhundprinzip berücksichtigt wurden, kam es zu einem erheblichen Antragsüberhang. Bei dem aktuellen Programm sind alle Schulträger teilnahmeberechtigt, unabhängig davon, ob sie an dem vorherigen Programm teilgenommen haben oder nicht. Vor dem eigentlichen Antragsverfahren ist wieder ein Anmeldeverfahren vorgeschaltet. Das Zeitfenster für Anmeldungen ist der 01.10.-31.10.2018. Im Gegensatz zum 1. Programm ist die Förderung pro Maßnahme bzw. Schule auf 80.000,- € begrenzt. Unter Berücksichtigung dieser Deckelung beträgt die Förderquote weiterhin (bis zu) 75%. Gegebenenfalls erfolgt eine Absenkung, wenn die sich aus den Anmeldungen ergebenen Förderbeträge auf Grundlage dieser Quote das Kreisbudget (Kreis Ostholstein = lediglich 386.742,74 €) übersteigen.

Die Sanierung der sanitären Anlagen werden nach vorliegender Kostenschätzung mit rd. 217.000,- € beziffert. Bei einer möglichen maximalen Förderquote bzw. Erhalt des Maximalbetrages in Höhe von 80.000,- € verbleibt ein Eigenanteil von 137.000,- €. Ggfs. können die Arbeiten in der Schule und in der Turnhalle als einzelne Maßnahmen angemeldet werden.

 

Die Sanierung der sanitären Anlagen wird zunächst beim Land angemeldet. Nach Auswertung aller Anmeldungen und Rückmeldung des Fördergebers über Berücksichtigung und Quote der Förderung, kann die Gemeinde bis zum 28.02.2019 den offziellen Förderantrag stellen. Maßnahmen müssen bis zum 15.08.2019 realisiert bzw. vollständig abgenommen und abgerechnet sein.

 

Die Mittel für die Sanierung der sanitären Anlagen werden dann im Haushalt 2019 veranschlagt. Die Mittel für die Durchführung der Akustikmaßnahme sind bereits im Haushalt 2018 veranschlagt.

 

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Beschlussvorschlag:

Ein Antrag auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Sanierung der sanitären Anlagen in der Schule und in der Schulturnhalle ist zu stellen. Sollte die Gemeinde bei dem aktuellen Förderprogramm berücksichtigt werden, sind die erforderlichen Mittel im Haushalt 2019 bereitzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung der einzelnen Gewerke die Aufträge zu erteilen.

 

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Anlage/n:

keine