Drucksache - 2018/0349
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Sachverhalt:
Vom Amt Oldenburg-Land ist für die Abwasseranlage in der Ortslage Jahnshof eine Gebührenbedarfsberechnung erstellt worden, die mit einer Zusatzgebühr von 1,49 EUR/cbm gegenüber bisher 1,90 EUR/cbm abschließt. Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Gebühr nicht anzupassen, um die bestehenden Verluste der Vorjahre abzudecken. Die anteiligen Kostenüber- oder Unterdeckungen der Vorjahre wurden gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz berücksichtigt.
Die voraussichtlich anfallenden Kosten für die zweijährige Klärschlammbeseitigung der Vorklärungen wurden auf zwei Jahre verteilt, so dass die Bewirtschaftungskosten keinen großen jährlichen Schwankungen ausgesetzt sind. Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung sind die Kosten hierfür auf 2 Jahre zu verteilen.
Nach Mitteilung des Gemeindeprüfungsamtes sind die kalkulatorischen Zinsen für die Negativverzinsung (Zinsen für den Betrag, wenn die Zuschüsse und Beiträge höher sind als der Restbuchwert) analog § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung anzuwenden. Die Negativverzinsung orientiert sich an den marktüblichen Habenzinsen. Nach Mitteilung der Hausbank werden seit dem 01. Oktober 2016 keine Guthabenzinsen mehr gezahlt, so dass die Negativverzinsung für das Jahr 2019 nicht mehr anzuwenden ist. In den vergangenen Jahren musste der Betrag für die Negativverzinsung als Einnahme bei den Gebühren veranschlagt werden, so dass der Gebührenzahler entlastet und die Gemeinde belastet wurden.
Ein entsprechender Entwurf eines Nachtrages zur Beitrags- und Gebührensatzung ist in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Zusatzgebühren für die Abwasserentsorgung im Ortsteil Jahnshof betragen ab dem 01.01.2019 €.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Nachtragssatzung auszufertigen.
Anlage/n:
Gebührenbedarfsberechnung
Entwurf Nachtragssatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | Gebührenbedarfsberechnung (105 KB) | |||
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2 | Entwurf Nachtragssatzung (66 KB) |