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Drucksache - 2017/0690-03
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Sachverhalt:
Gemäß § 77 Abs. 1 Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung liegt dieser Vorlage in der Anlage als Entwurf bei.
Die Haushaltssatzung bedarf keiner kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird erlassen.
Anlage/n:
Haushaltssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltssatzung (67 KB) |
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