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Drucksache - 2018/0363  

Betreff: 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai
hier: a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken; b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
19.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beratung und Empfehlung
18.12.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Hiermit hat sich der Ausschuss bereits auf seiner Sitzung am 19.09.2018 befasst, wobei das Projekt sowie der Vorentwurf der Bauleitplanung durch den Investor bzw. durch den Stadtplaner vorgestellt wurden.

 

Der Stadtplaner Herr Beims wird während der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses den Entwurf vorstellen und erläutern.

 

Die Begründung wird als Tischvorlage bei der Sitzung des Ausschusses vorliegen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

a)      Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken

Die als Anlage beigefügten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.

 

b)      Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

  1.  Der Ent­wurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Ge­biet Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai“ und die Be­grün­dung wer­den in der vorliegenden Fassung ge­bil­ligt.

 

  1. Der Ent­wurf des Pla­nes und die Be­grün­dung sind nach § 3 Ab­satz 2 BauGB öf­fent­lich aus­zu­le­gen und die be­tei­lig­ten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Aus­legung zu be­nach­rich­ti­gen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und zugänglich zu machen.

 

  1. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Ab­satz 2 BauGB durchgeführt.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:… 

 

 

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Anlage/n:

Planzeichnung

Abwägung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung (257 KB)      
Anlage 2 2 Planzeichnung (322 KB)