Drucksache - 2018/0379
|
|
Sachverhalt:
Die Verwaltung fertig jedes Jahr eine Gebührenkalkulation auf Grundlage der Haushaltszahlen des Vorjahres an. Die im Februar 2019 erstellte Kalkulation zeigt auf, dass die Regelgruppen ein Jahresdefizit von 129.562,82 € und die Krippengruppen ein Jahresdefizit von 7.386,45 € ergeben haben. Insbesondere die Personalkosten steigen jährlich weiter an.
Im Hinblick darauf, sollte überlegt werden, die Betreuungsgebühren entsprechend anzupassen. Die Gebühren der Regelgruppe wurden letztmalig im August 2016 angehoben. Die Krippengebühren letztmalig im Januar 2017.
In der Anlage ist eine Übersichtsliste mit den KiTa-Gebühren des Amtsbereiches angefügt, sowie eine Übersicht der Gebühren der Stadt Heiligenhafen und Stadt Oldenburg.
Die Verwaltung empfiehlt, sofern eine Gebührenanpassung erfolgen soll, diese zum neuen Kita-Jahr 01.08.2019 vorzunehmen.
Sofern die Gebühren geändert werden sollen muss auch die Satzung der Kindertagesstätte entsprechend angepasst werden. Ein Entwurf mit einigen weiteren Änderungen (rot gekennzeichnet) ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Auf Nachfrage des RPA teilt die Verwaltung mit, dass aktuell 10 Fremdkinder in der KiTa betreut werden.
Wohnort Anzahl Kostenausgleich zur Schule zur Schule
Wangels 2 Ja 1x 01.08.2020
Neukirchen 7 Nein 1x 01.08.2019 4x 01.08.2020
Oldenburg 1 Ja 1x 01.08.2020
Für 10 Kinder wurde ein Kostenausgleich von der Gemeinde Gremersdorf für eine KiTa außerhalb ausgestellt. Hiervon 5 Kinder wg. einer längeren Betreuungszeit, 3 Kinder wg. einer anderen pädagogischen Ausrichtung und 2 Kinder wg. fehlendem Platz in der KiTa Gremersdorf.
Beschlussvorschlag:
Die Gebühren der Kindertagesstätte Gremersdorf sollen ab: ___________ wie folgt geändert werden:
Die monatliche Gebühr für die Inanspruchnahme der Betreuungszeit von
07.00 Uhr bis 12.30 Uhr beträgt:
a) ab dem der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes folgenden Monat bis zum Schuleintritt _________ € (bisher 130,- €) sowie
b) ab 0 Jahren bis zum Ende des Monats der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ________ € (bisher 235,- €).
Für die Inanspruchnahme der verlängerten Betreuungszeiten von
12.30 Uhr bis 14.00 Uhr erhöht sich die monatliche Gebühr für jede halbe Stunde
a) ab dem der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes folgenden Monat bis zum Schuleintritt um ______ € (bisher 10,- €):
b) ab 0 Jahren bis zum Ende des Monats der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes um ________ € (bisher 10,-€).
Die Satzung der Gemeinde Gremersdorf für die Kindertagesstätte Zwergenhöhle in Gremersdorf wird beschlossen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2019
Entwurf Kita-Satzung Gremersdorf 2019
Kindergarten Übersicht Gebühren Stand 08-2018
KiTa Gebühren Stadt Heiligenhafen
KiTa Gebühren Stadt Oldenburg