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Drucksache - 2018/0397  

Betreff: Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für gemeindliche Einrichtungen
hier: Mehrzweckhalle in Göhl
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Much, Peter
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Göhl Beratung und Empfehlung
Gemeindevertretung der Gemeinde Göhl Beratung und Beschlussfassung
10.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Göhl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gebühren für die Benutzung der Mehrzweckhalle sind letztmalig mit Beschluss vom 06.12.2005 angehoben worden. Sie betragen zurzeit für auswärtige Vereine 16,50 € und für gemeindliche Vereine 2,53 € pro Stunde. Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine entsprechende Neufestsetzung der Hallenbenutzungsgebühren vorzunehmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gebühren für die Mehrzweckhalle werden ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:

 

a) für auswärtige Vereine……….€

b) für gemeindliche Vereine…….€ 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine