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Drucksache - 2018/0398  

Betreff: Entsendung eines Mitgliedes in die Trägerversammlung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Leitender Verwaltungsbeamter Bearbeiter/-in: Robien, Michael
Beratungsfolge:
Amtsauschuss des Amtes Oldenburg-Land Beratung und Beschlussfassung
29.11.2018 
Sitzung des Amtsauschusses des Amtes Oldenburg-Land ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die organisatorischen Strukturen für kommunalübergreifende IT und E-Government sind aktuell nur bedingt geeignet, die zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung anzugehen.

Die jetzigen Einheiten Einheitlicher Ansprechpartner AöR, IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR und Kommunales Forum für Informationstechnik e.V. sollen gestärkt und neu aufgestellt werden. Am 01.01.2019 sollen daher diese Einheiten zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum für die digitale Transformation zusammenwachsen. Die Kompetenzschwerpunkte liegen in den Feldern E-Government, Verwaltungs-IT und Digitalisierung der Daseinsvorsorge. Der ITVSH ist als Anstalt öffentlichen Rechts ausgestaltet, an dem alle schleswig-holsteinischen Gemeinden, Städte Kreise und Ämter beteiligt sind.

 

Ziel der Kommunalen Landesverbände ist, dass die Schleswig-Holsteinischen Kommunen zukünftig über eine schlagkräftige Einheit verfügen, die die elektronische Verwaltung voranbringt und die Kommunen tatkräftig unterstützt. Diese Einheit soll ein starker Partner auch für Dataport und die Landesregierung sein. Wichtigste Aufgabe ist zunächst die Umsetzung des OnlineZugangsgesetzes.

 

Der ITVSH wird durch ein Errichtungsgesetz des Landes voraussichtlich zum 01.01.2019 gegründet. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht und beschlossen werden.

 

Der ITVSH wird eine Trägerversammlung mit Organstatus erhalten. Die Trägerversammlung kontrolliert den Verwaltungsrat und beschließt über die mittel- und langfristige strategische Ausrichtung des ITVSH. Die Trägerversammlung kann in diesem Rahmen vom Verwaltungsrat jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Anstalt verlangen.

 

Jeder Träger entsendet ein Mitglied in die Trägerversammlung. Die Amtsverwaltungen vertreten die amtsangehörigen Gemeinden in der Trägerversammlung. Das Mitglied wird für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

Die Trägerversammlung entscheidet über

 

-          die Satzung der Anstalt und ihre Änderung,

-          Beteiligung des neuen ITVSH an anderen Unternehmen,

-          Bestellungen und Abberufungen des Verwaltungsrates,

-          mittelfristige Finanzplanung,

-          strategische Unternehmensziele (Fünfjahreszeitraum).

 

Abgesehen von den Reisekosten zu den voraussichtlich einmal jährlich stattfindenen Sitzungen entstehen keine Kosten.

 

Um möglichst schnell handlungsfähig zu sein, ist für den 10.01.2019 die konstituierende Sitzung der Gremien des ITVSH geplant.

Von daher wird gebeten, ein Mitglied für die Trägerversammlung des ITVSH durch den Amtsausschuss im Wege eines Vorratsbeschlusses (vorbehaltlich des Inkrafttretens des Errichtungsgesetzes) zu benennen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

In die Trägerversammlung des voraussichtlich zum 01.01.2019 durch ein Gesetz des Landtages errichteten IT-Verbundes Schleswig-Holstein wird Herr/Frau        entsandt.  

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine