Drucksache - 2018/0409
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Sachverhalt:
In der Haushaltssatzung der Gemeinde Wangels für das Haushaltsjahr 2018 wurde der Betrag der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, zu denen der Bürger-meister seine Zustimmung gem. § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen darf, auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über geleistete Haushaltsüberschreitungen in diesem Rahmen zu berichten. Bisher sind Mehr-ausgaben in Höhe von
1.942,37 EUR im Verwaltungshaushalt und
143,87 EUR im Vermögenshaushalt
Geleistet worden.
Bei den Überschreitungen handelt es sich um überplanmäßige Ausgaben.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Aufstellung unerhebliche Mehrausgaben
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Aufstellung unerhebliche.Mehrausgaben (195 KB) |