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Drucksache - 2018/0420
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Sachverhalt:
Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Haushaltssatzung bedarf nicht der kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ist zu erlassen.
Anlage/n:
Haushaltssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltssatzung (68 KB) |