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Drucksache - 2018/0429  

Betreff: 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beratung und Empfehlung
18.12.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
19.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Stadtplaner Herr Beims während der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses anwesend und wird den Sachverhalt erläutern. 

 

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Beschlussvorschlag:

 1.Der Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet „Südstrand“ soll für die Flurstücke 67/37, 67/45, 67/52, 67/51 und 68/6, 68/7 und 68/8 wie folgt geändert werden:

  • Anpassung des Bebauungsplanes an die geplante Promenade
  • Erhöhung der Grundflächenzahl für gastronomisch genutzte Freisitzflächen sowie Zulässigkeit einer Überdachung dieser Freisitzflächen

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Dabei ist auch bekannt zu machen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist  zur Planung äern kann. 

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Architektur + Stadtplanung, Stadtplanungsbüro Beims in Schwerin beauftragt werden.

 

4.Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13a BauGB abgesehen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…

 

 

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Anlage/n:

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (745 KB)