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Drucksache - 2018/0431  

Betreff: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Am Kurpark, östlich der Straße Am Süderfeld und nördlich der Straße Hohenweide"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beratung und Empfehlung
18.12.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
19.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die gemeindlichen Gremien haben in ihrer letzten Sitzung beschlossen, die in der städtebaulichen Kurzanalyse zur Wohnbaulandentwicklung empfohlenen Flächen als Wohngebiete zu entwickeln.

 

Eine diese Flächen ist das hier benannte Gebiet, welches durch diese Bauleitplanung als Baugebiet entwickelt werden kann.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1.Zu dem bestehenden F-Plan wird die 16. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Am Kurpark, östlich der Straße Am Süderfeld und nördlich der Straße Hohenweide“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

  • Überplanung einer dargestellten Fläche für Wald
  • Darstellung einer Wohnbaufläche

 

2. Der Auf­stel­lungs­be­schluss ist orts­üb­lich be­kannt ­zu ­ma­chen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Architektur + Stadtplanung, Stadtplanungsbüro Beims in Schwerin beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Un­ter­rich­tung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend:…

 

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Anlage/n:

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (2392 KB)