Drucksache - 2018/0435
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Sachverhalt:
Am 05.12.18 hat ein weiteres Planungsgespräch zum Haltepunkt stattgefunden (DB AG, Straßenmeisterei, Gemeinde Großenbrode, Stadt Heiligenhafen, Anlieger Mittelhof, WBV Großenbrode, RM).
Auf Bitte des Anliegers Mittelhof ist zuvor eine weitere Variante geprüft und besprochen worden, die die Anbindung für Fußgänger/innen und Fahrradfahrer/innen weiter vom Hof entfernt verläuft und dadurch voraussichtlich störungsfreier ist. Die DB AG hat erklärt, dass diese Lösung technisch machbar sei und voraussichtlich nicht teurer werde als die bisherige Vorzugsvariante (Kostenschätzung der DB 3 bis 5 Mio. €).
„Der Geh- und Radweg soll hinter der Trockenhalle des Anliegers Mittelhof vorbei am Böschungsfuß des geplanten Brückenbauwerks der neuen K42 geführt werden.
Dadurch wird die Personenunterführung (PU) in Richtung Böschungsfuß verschwenkt.
Um den barrierefreien Zugang zum Bahnsteig am Gleis Richtung Fehmarn/Dänemark zu gewährleisten, wird vor der Personenunterführung eine Rampe geplant.
Der Zugang zum Bahnsteig am Gleis Richtung Lübeck wird ebenfalls barrierefrei geplant (keine Veränderung gegenüber Variante 2).
Von der PU führen außerdem Treppen zum jeweiligen Bahnsteig (keine Veränderung gegenüber Variante 2).
Es wird durch die DB geprüft ob die Fläche, die durch den Rückbau der alten K42 entsteht, als Ausgleichsfläche (u.a. durch Entsiegelung und Heckenbepflanzung) genutzt werden kann.
Durch den Rückbau der alten K42 bis zur Pächterwohnung des Anliegers Mittelhof und die Bepflanzung der entsiegelten Fläche kann der Durchgangsverkehr durch Personen oder Fahrradfahrer auf diesem Teilstück unterbunden werden.
Die Widmung des Teilstücks der alten K42 als Zufahrt zu den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden des Anliegers Mittelhof sowie seines Mieters ist noch von Land und Kreis zu klären.“
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Großenbrode beschließt in Änderung des Beschlusses vom 25.09.2018 die Umsetzung der vorstehenden Variante 3 zur Anbindung des Haltepunkts Großenbrode-Heiligenhafen,
Die Ausführung dieser Variante 3 soll im anstehenden PFV Schienenneubau (PFA 5.2) von der Gemeinde gefordert werden.
Die Übernahme der Mehrkosten (gegenüber der Variante 1, P + R West mit kombiniertem Geh- und Radweg auf der SÜ K 42 sowie Rampen zum Bahnsteig) wird, wie beim Beschluss vom 25.09.18 weiterhin beim Kreis Ostholstein beantragt. Dieser hat die Möglichkeit eine Erstattung der Kosten in den gemeinsamen Forderungskatalog der Kommunen einstellen.
DB und NAH-SH werden gebeten, die Planung entsprechend fortzuführen.
Die Gemeinde Großenbrode hat u.a. die Forderung der kompletten Kostenfreistellung für die Haltepunktausstattung, die Erschließung, Anbindung bereits in den gemeinsamen Forderungskatalog der Kommunen eingebracht und fordert diese weiterhin. Die Übernahme der Gesamtkosten für die erforderlichen Änderungen in der Bauleitplanung (Planung und Anbindung des Haltepunktes) der Gemeinde werden zusätzlich in die Forderungen eingebracht.
Gespräche über die Ausstattung/Anlage des Haltepunkts und eine Teilung ggfs. verbleibender Kosten für die Gemeinde werden mit der Stadt Heiligenhafen nach Vorlage und Abstimmung konkreter Planungen geführt.
Der BUA wird beauftragt, die Anlage des Haltepunktes Großenbrode-Heiligenhafen in die Bauleitplanung der Gemeinde Großenbrode aufzunehmen.
Anlage/n:
Entwurf Lageplan angepasste Wegeführung Dezember 2018
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1 | Entwurf Lageplan angepasste Wegeführung Dezember 2018 (274 KB) |