Drucksache - 2018/0410-01
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Sachverhalt:
In der Haushaltssatzung der Gemeinde Heringsdorf für das Haushaltsjahr 2018 wurde der Betrag der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, zu denen der Bürger-meister ihre Zustimmung erteilen darf, auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über geleistete Haushaltsüber-schreitungen in diesem Rahmen zu berichten. Bisher sind Mehrausgaben in Höhe von
10.684,44 EUR im Verwaltungshaushalt und
1.328,26 EUR im Vermögenshaushalt
geleistet worden.
Bei den Überschreitungen 1. bis 4., 6. bis 10 und 12. bis 19. handelt sich sich um überplanmäßige Ausgaben.
Bei den Überschreitungen 5. und 11. handelt esi sich um eine außerplanmäßige Ausgabe.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Anlage unerhebliche Mehrausgaben
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage unerhebliche.Mehrausgaben Heringsdorf (202 KB) |
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