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Drucksache - 2018/0201-01
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Sachverhalt:
Auf die im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird verwiesen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung bedarf keiner kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 ist zu beschließen.
Anlage/n:
Nachtragshaushaltssatzung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Nachtragshaushaltssatzung (7 KB) |
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