Drucksache - 2018/0444
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 23.11.2017 den Aufstellungsbeschluss hierzu gefasst. Die frühzeitige Beteilung der Behörden und Bürger hat zwischenzeitlich stattgefunden. Nunmehr kann die Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgen sowie der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
Die als Anlage beigefügten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Göhl für ein Gebiet am südöstlichen Ortseingang von Göhl, östlich der Landesstraße 59, südlich der Schwelbek, südlich Sandkamp, -Feuerwehrgerätehaus- und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
3. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Beschlussempfehlungen, Entwurf Planzeichnung, Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschlussempfehlungen (245 KB) | ||||
2 | Entwurf (1367 KB) | ||||
3 | Begründung (1347 KB) |