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Drucksache - 2018/0444  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Göhl für ein Gebiet am südöstlichen Ortseingang von Göhl, östlich der Landesstraße 59, südlich der Schwelbek, südlich Sandkamp -Feuerwehrgerätehaus-
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Göhl Beratung und Beschlussfassung
15.08.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Göhl geändert beschlossen   
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Göhl Beratung und Empfehlung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 Die Gemeindevertretung hat am 23.11.2017 den Aufstellungsbeschluss hierzu gefasst. Die frühzeitige Beteilung der Behörden und Bürger hat zwischenzeitlich stattgefunden. Nunmehr kann die Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgen sowie der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

a)      Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken

Die als Anlage beigefügten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.

 

b)      Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Göhl für ein Gebiet am südöstlichen Ortseingang von Göhl, östlich der Landesstraße 59, südlich der Schwelbek, südlich Sandkamp, -Feuerwehrgerätehaus- und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

3. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Beschlussempfehlungen, Entwurf Planzeichnung, Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussempfehlungen (245 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf (1367 KB)      
Anlage 3 3 Begründung (1347 KB)