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Drucksache - 2018/0389-02
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Sachverhalt:
Gem. § 77 Abs. 1 Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ist dieser Anlage beigefügt. Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile und bedarf keiner kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ist zu erlassen.
Anlage/n:
Haushaltssatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | Haushaltssatzung (69 KB) |