Seiteninhalt

Drucksache - 2018/0424-01  

Betreff: Übernahme von Bürgschaften für die Großenbrode Tourismus Service und Grundstücks GmbH & Co KG
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Richter-Glagow, Katja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
19.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 25.09.2018 den 1. Nachtrag zum Wirt-schaftsplan 2018 beschlossen. Auf der heutigen Sitzung wird der Wirtschaftsplan 2019 beschlossen. Der Gesamtbetrag für die Kredite für die  Investitionen „ Um- und Ausbau des Seebrückenvorplatzes und der Promenade“  beträgt 1.524.015,00 EUR. Lt. Schreiben der GTS vom 13.12.2018 ist die Inanspruchnahme des ersten Teils des Darlehns, wie im Wirtschaftsplan 2019 dargestellt, geplant. Dieses Schreiben liegt der Vorlage bei.

 

Der Geschäftsführer der GTS hat die Konditionen der Banken geprüft und rät zur Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1.524.015,00 EUR von der Sparkasse Holstein. Für diesen Kredit sollte die Gemeinde eine Bankbürgschaft für die GTS übernehmen.

 

Folgende Kreditkonditionen wurden am heutigen Tage von der Bank angeboten:

 

Alternative 1: Sicherstellung über eine 80 %-ige Kommunalbürgschaft

 

Betrag:1.524.015,00 EUR

Auszahlung ab:15.01.2019

Tilgungsfrei bis:30.11.2020

Zinssatz –nominal:1,77 %

Bereitstellungszinsen ab:1,77 % ab 15.02.2019

Zinsbindung und Tilgung innerhalb von 20 Jahren

 

 

Alternative 2: Sicherstellung über werthaltige Grundschulden in Darlehnshöhe

 

Betrag:1.524.015,00 EUR

Auszahlung ab:15.01.2019

Tilgungsfrei bis 30.11.2020

Zinsatz –nominal:2,73 %

Bereitstellungszinsen ab:2,73  ab 15.02.2019

Zinsbindung und Tilgung innerhalb von 20 Jahre

 

Nach dem Bürgschaftserlass des Landes muss für die Übernahme einer Bürgschaft durch die Gemeinde folgendes beachtet werden:

 

  • Es dürfen grundsätzlich nur Ausfallbürgschaften ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, das heißt keine selbstschuldnerischen Bürgschaften, übernommen werden.
  • Umfang  und Dauer der Bürgschaft müssen begrenzt sein. Die Bürgschaft ist im Hinblick auf das EU-Beihilferecht grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 80 % des ausstehenden Kreditbetrages zu beschränken. Die Dauer der Bürgschaft sollte auf die Zinsbindungsfrist des Kredites oder auf höchsten 10, im Ausnahmefall 15 Jahre beschränkt sein.
  • Es ist grundsätzlich eine Bürgschaftsprovision zu vereinbaren, die den Bürgschaftsvorteil voll abschöpft. Außerdem müssen die EU-Beihilferegelungen beachtet werden.
  • Bürgschaften dürfen nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch die Kreditnehmer bei normalen wirtschaftlichem Ablauf erwartet werden kann.
  • Die Gemeinde hat sich das Prüfungsrecht nach § 86 Absatz 6 Gemeindeordnung vorzubehalten.
  • Es ist zu vereinbaren, dass Tilgungen den verbürgten und den nicht verbürgten Teil des Kreditbetrages, entsprechend der anteiligen Bürgschaftsübernahme vermindern.

 

Nach Prüfung des EU-Rechts handelt es sich bei der zu übernehmenden Bürgschaft um keine Beihilfe. Als Bürgschaftsprovision ist daher eine marktübliche Prämie zu ermitteln. Diese wird aus dem Zinsvorteil zwischen den beiden Alternativen und einem 100-prozentigen Sicherheitsaufschlag ermittelt. Die marktübliche Prämie = Bürgschaftsprovision liegt damit bei  1,92.

 

Die Bürgschaft soll über 15 Jahre übernommen werden. Diese ist möglich da die Investitionen nach Auskunft des Geschäftsführer über  20 Jahre abgeschrieben werden. Die Bürgschaftssumme beträgt  1.219.212,00 EUR.    

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt, vorbehaltlich der zugesagten Konditionen, der Übernahme der Bürgschaft mit nachfolgenden Bedingungen durch eine Bürgschaftserklärung zu:

 

  1. Die Gemeinde Großenbrode verbürg sich durch Ausfallbürgschaft ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage für 80 % (1.219.212,00  EUR) des Kreditbetrages (1.524.015,00 EUR). Die Bürgschaft erstreckt sich nur auf die Hauptschuld, nicht jedoch auf Zinsen und Nebenkosten.
  2. Die Tilgungen vermindern den verbürgten und nicht verbürgten Anteil des Kreditbetrages entsprechend der Verbürgung nach Ziffer 1.
  3. Die Bürgschaft gilt nicht für Widererhöhung der Kreditschuld, nachdem das Bürgschaftsobligo durch Tilgungen gemildert worden ist. Die Bürgschaft endet mit dem Ablauf der Zinsbindungsfrist, spätestens jedoch nach 15 Jahren (Ablauf der Bürgschaftsfrist) oder mit der schriftlich bestätigten Rückgabe dieser Bürgschaftserklärung.
  4. Der Kreditgeber ist verpflichtet, der Gemeinde Großenbrode schriftlich die Höhe etwaiger Rückstände spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit mitzuteilen. Kommt der Kreditgeber dieser Pflicht nicht nach, wird die Gemeinde Großenbrode von der Bürgschaftserklärung für die nicht gemeldeten Beträge frei.
  5. Das entsprechende Kreditinstitut verpflichtet sich, den Bürgern bei außerordentlicher Tilgung des Kredits unverzüglich zu informieren.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Antrag auf Gewährung _ Stellungnahme Kommunalbürgschaft

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Gewährung_Stellung einer Kommunalbürgschaft (13.12.2018) (654 KB)