Drucksache - 2019/0018
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Sachverhalt:
Der Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen wurde durch die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 ermächtigt, unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von 2.500,00 EUR anordnen zu dürfen. Im Haushaltsjahr 2018 sind jedoch auch Mehrausgaben geleistet worden, die über diesen Betrag hinausgehen.
In dem in der Anlage beigefügte Erläuterungsbericht sind alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2018 aufgelistet.
Die Deckung der geleisteten Mehrausgaben war gewährleistet.
Die Anordnung der geleisteten Mehrausgaben war unabweisbar.
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 24.927,00 EUR und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 10,69 EUR des Verwaltungshaushaltes und die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 9.989,83 EUR werden gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung genehmigt.
Anlage/n:
Aufstellung Haushaltsüberschreitungen
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Anlagen: | |||||
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1 | Aufstellung Haushaltüberschreitungen (133 KB) |