Drucksache - 2019/0027
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2018 sind aber auch Mehrausgaben geleistet worden, die diesen Betrag übersteigen und daher der Genehmigung gem. § 14 GkZ i.V.m. § 82 Abs. 1 GO durch die Schulverbandsversammlung bedürfen.
In dem in der Anlage beigefügte Aufstellung Haushaltsüberschreitungen sind alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2018 aufgelistet.
Die Deckung der geleisteten Mehrausgaben war gewährleistet.
Die Anordnung der geleisteten Mehrausgaben war unabweisbar.
Beschlussvorschlag:
„Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 31.024,69 EUR und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 243,64 EUR des Verwaltungshaushaltes sowie die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 495,62 EUR des Vermögensaushalt werden gem. § 14 GkZ i.V.m. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.“
Anlage/n:
Aufstellung Haushaltsüberschreitungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsüberschreitungen (74 KB) |