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Drucksache - 2016/0136  

Betreff: Verkehrssituation Suurfeld
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beratung und Empfehlung
29.06.2016 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode abgelehnt   
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
05.07.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachstand:

Die Gemeindevertretung Großenbrode hat in ihrer Sitzung am 16.02.2016 beschlossen, die Möglichkeit der Einführung einer Gewichtsbeschränkung sowie die Schaffung baulicher Maßnahmen in der Straße Suurfeld prüfen zu lassen. Hintergrund der Beratung und Beschlussfassung waren Schreiben der dortigen Anwohner mit dem Hinweis, dass die in verkehrsberuhigten Bereichen vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit vielfach nicht eingehalten wird. Die Straße Suurfeld wird als Durchfahrtsstraße genutzt.

 

Rechtliche Beurteilung:

Ein Erlass des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 11.12.2009 verdeutlicht in Verbindung mit den bestehenden Rechtsvorschriften / Verwaltungsvorschriften, dass verkehrsberuhigte Bereiche nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion (vorzugsweise Sackgassen) und sehr geringem Fahrzeugverkehr vorgesehen werden sollten. Die Anordnung setzt eine sehr hohe Akzeptanz voraus, da zum einen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist und Mischverkehr (einschl. Kinderspiele und ggf. unachtsames Betreten der Mischverkehrsfläche auch von den Grundstücken aus) zu erwarten ist.

 

Darüber hinaus soll sich die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht auf Straßen beziehen, die eine Verbindungsfunktion zu anderen oder zwischen mehreren angrenzenden Ortsteilen / Wohngebieten darstellt.

 

Lösungsvorschlag:

Gewichtsbeschränkungen können für Straßen angeordnet werden, wenn z.B. der Oberbau nachweislich nicht ausreichend tragfähig ist. Da in der Straße Suurfeld aber keine Problematik mit bestehendem Lkw-Verkehr / Schwerlasttransporten usw. besteht, wäre dies keine Lösung gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Pkw-Verkehr.

Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung liegen in der Verantwortung des Straßenbaulastträgers und damit der Gemeinde Großenbrode. Diese würden sicher stellenweise zur Reduzierung der Geschwindigkeit führen, können aber erfahrungsgemäß zu anderen Problemen führen, wie bspw. Lärmbelästigung der Anwohner durch stetiges Abbremsen und Beschleunigen.

 

Seitens des Ordnungsamtes in Abstimmung mit dem Bürgermeister wird die Schaffung einer Sackgassenregelung vorgeschlagen. Diese kann durch bauliche Maßnahmen bspw. an der Ausfahrt zur Straße Am Süderfeld (durch den Einbau von Kipppfählen, da diese durch Rettungsfahrzeuge sowie Müllfahrzeuge bei Bedarf geöffnet werden können) erfolgen. Der fußläufige Verkehr sowie Fahrradverkehr kann weiterhin passieren. Die Anordnung einer Sackgassenbeschilderung ist ggf. bei der Verkehrsbehörde zu beantragen.

 

Hierzu sollte im Vorwege eine Umfrage bei den Anwohnern erfolgen, um die Akzeptanz hierfür zu ermitteln. Während eines Ortstermins am 17.06.2016 wurde seitens der anwesenden Anlieger/innen dieser Lösungsvorschlag bereits befürwortet.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Ausfahrt der Straße Suurfeld zur Straße Am Süderfeld wird durch den Einbau eines Kipppfahles für den Fahrzeugverkehr geschlossen. Voraussetzung hierfür ist eine Befürwortung dieser Maßnahme durch mindestens 70 % der Anwohner, was seitens des Ordnungsamtes ermittelt wird.

Sofern diese Maßnahme zur Umsetzung kommt, ist die Beschilderung der Sackgasse bei der Verkehrsbehörde des Kreises OH durch das Ordnungsamt zu beantragen.

 


Anlage/n:

keine