Seiteninhalt

Drucksache - 2019/0053  

Betreff: Hinterlandanbindung der Bahn AG im Zuge des Baus der Festen Fehmarnbeltquerung
hier: Beschlussfassung über die Forderungen der Gemeinde Heringsdorf
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Leitender Verwaltungsbeamter Bearbeiter/-in: Robien, Michael
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf Beratung und Beschlussfassung
26.02.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Jahr 2008 wurde der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Dänemark über den Bau einer Festen Fehmarnbeltquerung geschlossen. Die Bundesrepublik verpflichtet sich darin, die Hinterlandanbindung auf ihrem Hoheitsgebiet auszubauen. Dies beinhaltet den Ausbau der Schienenstrecke zwischen Bad Schwartau und Puttgarden zu einer zweigleisigen elektrifizierten Strecke. Für die Planungen ist die Deutsche Bahn AG zuständig und führt diese auch seit 2008 durch.

Gegen die Planungen gab es zahlreiche Bürgerproteste. Es wurde ein Dialogforum eingerichtet und vom Land Schleswig-Holstein ein Raumordnungsverfahren durchgeführt.. Hier wurde eine Vorzugsvariante entwickelt. Hierauf beruht die Vorplanung der Bahn.

 

Der Deutsche Bundestag hat am 28.01.2016 mit einstimmigen Beschluss folgendes beschlossen:

- in Fällen besonderer regionaler Betroffenheit durch die Realisierung von Schienengütertrassen der Verkehrskorridore des TEN-Verkehr-Kernnetzes, die durch EU-Mittel bezuschussungsfähig sind, auch künftig die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure vor Ort zu unterstützen und deren Vorschläge bei der Erarbeitung konkreter Lösungen besonders zu berücksichtigen

- aus den jeweils dort gewonnenen Empfehlungen im Einzelfall konkrete Beschlüsse an die Bundesregierung zu formulieren, um im Einzelfall im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen besonderen - über das gesetzliche Maß hinausgehenden -Schutz von Anwohnern und Umwelt erreichen zu können.

 

Mit dieser Willensbildung des Deutschen Bundestages ist keine Anpassung von Verordnungen und Gesetzen gefordert. Er will im Einzelfall über die finanzielle Förderung bestimmter Maßnahmen entscheiden, die im Dialog der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert wurden, aber aus rechtlichen Gründen nicht in der Vorzugsvariante berücksichtigt werden können. Bei Annahme der Forderungen durch den Bundestag finanzieren der Bund bzw. die zuständigen Gebietskörperschaften oder Dritten die Mehrkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Anschließend erfolgt eine abschließende Abwägung im Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes (EBA).

 

Bezugnehmend auf den oben genannten Bundestagsbeschluss hat sich ein Projektbeirat gegründet, der auf Basis der Vorarbeit von vier "Runden Tischen", in denen die Gemeinden entlang des Streckenverlaufes seit 2016 zusammenkommen, weitergehende Forderungen für jede Gemeinde des jeweiligen Streckenabschnittes zusammenstellt. Sie liegen als Forderungskatalog vor.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, den Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Vorplanungen von diesem Bedarfsplanvorhaben einschließlich etwaiger Forderungen aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterrichten und ihm damit eine Basis für eventuelle Beschlüsse zu geben.

 

Die Forderungen der Akteure vor Ort wurden von der Bahn und vom Bund hinsichtlich ihrer technischen, rechtlichen und finanziellen Umsetzbarkeit sowie hinsichtlich der Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme beurteilt und in einer sogenannten Matrix zusammengestellt.

 

Der aktuelle Forderungskatalog zur Hinterlandanbindung kann in Gänze hier eingesehen werden:

 

http://www.fehmarnbelt-dialogforum.de/sites/default/files/media/Forderungskatalog%20Projektbeirat%2027.06.2018.pdf

 

Dies sind die derzeit aktuellen Forderungen der Gemeinde Heringsdorf im Forderungskatalog:

 

Gemeinde Heringsdorf

1. Die Wohnqualität für die Bürger/innen und der wesentliche Wirtschaftsfaktor der Region, der Tourismus, dessen derzeitige positive Entwicklung auszubauen ist, muss erhalten bleiben.

 

2. Beseitigung der jetzigen höhengleichen Bahnübergänge über die B 501 durch eine Troglösung (siehe auch DF FBQ am 01.12.2016). Die Schaffung dieser Troglösung ist für den gesamten Bäderverkehr von Neustadt in Richtung Heiligenhafen/Fehmarn von großer Wichtigkeit. Die Erstellung eines aktiven Lärmschutzes wäre bei Beibehaltung des höhengleichen Bahnübergangs nicht möglich; dieses würde zu einer unverträglichen Beeinträchtigung der Bevölkerung und der touristischen Betriebe führen. Die Einhaltung der gesetzlichen Rettungsfristen über die B 501 wäre im Falle einer weiteren Höhengleichheit des Bahnübergangs nicht gewährleistet.

 

3. Planung und Bau der "neuen“ Gemeindestraße bzw. Anbindung nach Klötzin (Umwidmung von Teilen der B 501) auf Kosten des Bundes.

 

 

Die Bahn AG hat für die Gemeinde Heringsdorf folgende Varianten für die Bahnübergänge/Lärmschutz in der Gemeinde geplant/vorgeplant. Derzeit ist die Anpassung (Beibehaltung höhengleicher Bahnübergänge) vorgesehen. Ziel ist es, auch der Bahn, die höhengleichen Bahnübergänge zu beseitigen.

 

1. Bahnübergang Rellin:

- Derzeit ist geplant:

 Anpassung des BÜ = Eletrifizierung und Ausbau auf Zweigleisigkeit

  Kosten:  307.400,-- €; davon 1/3 Gemeinde (EBKrG)

     = 102.500,-- €; Zuschuss GVFG i.H.v. 75 %

     =   76.900,-- €

  Kosten Gemeinde: 25.600,-- €

 

- Aufhebungskonzept sieht vor:

 Rückbau BÜ und Neubau einer Straßenüberführung =

der BÜ wird zurückgebaut. Als Ersatz wird eine Straßenüberführung um ca. 300 m in nördliche Richtung versetzt über die K 40 neu errichtet. Der Weg wird auf Höhe des alten BÜ in südliche Richtung zurückgeführt und an die K 40 angeschlossen. Bahnlinks wird der Weg über eine weitere Rampe mit dem Wegenetz verbunden.

Kosten:  2.298.000,-- €; davon 1/3 Gemeinde (EBKrG)

     = 766.000,-- €; Zuschuss GVFG i.H.v. 75 %

     = 574.500,-- €

  Kosten Gemeinde: 191.500,-- €

 

2. Bahnübergang Klötzin/Heringsdorf, Am Kellerkamp:

- Derzeit ist geplant:

 Anpassung des BÜ = Eletrifizierung und Ausbau auf Zweigleisigkeit

  Kosten:  602.200,-- €; davon 1/3 Gemeinde (EBKrG)

     = 200.700,-- €; Zuschuss GVFG i.H.v. 75 %

     = 150.500,-- €

  Kosten Gemeinde: 50.200,-- €

 

- Aufhebungskonzept sieht vor:

Rückbau BÜ und Neubau einer Fußgängerunterführung und Ersatzweg an die B 501 =

der BÜ wird zurückgebaut. Die Straße "Am Kellerkamp" wird als Fußgängerunterführung ausgeführt. Für den KfZ-Verkehr wird ein Ersatzweg parallel zur Bahntrasse zur B 501 mit Anbindung an die Eisenbahnüberführung "An der Bäderstraße" gebaut.

Kosten:  3.076.700,-- €; davon 1/3 Gemeinde

     = 1.025.700,-- €; Zuschuss GVFG i.H.v. 75 %

     = 769.200,-- €

  Kosten Gemeinde: 256.500,-- €

 

3. Bahnübergang Heringsdorf, B 501, An der Bäderstraße:

- Derzeit ist geplant:

 Anpassung des BÜ = Eletrifizierung und Ausbau auf Zweigleisigkeit

  Kosten:  354.700,-- €; davon Gemeinde = 0

  Kosten Gemeinde: 0,-- €

 

- Aufhebungskonzepte sehen vor:

 

Es wurden zwei Tröge für Heringsdorf dimensioniert. Grund hierfür sind die zwei unterschiedlichen Begründungen (Lärmschutz und Einhaltung der Rettungsfristen) in der Forderung. Zur Umsetzung eines geforderten Lärmschutzes ist ggf. eine längere Tieferlegung der Trasse notwendig. Zur reinen Aufhebung des Bahnüberganges und für eine bessere Verkehrsabwicklung kann die Tieferlegung kürzer ausfallen. Die Bahn-Vorzugsvariante sieht eine Anpassung der BÜ Klötzin und Heringsdorf für insgesamt 950.000,-- € vor. Außerdem wird laut Lärmschutzkonzept eine Lärmschutzwand mit ca. 1,4 km Länge und 6,0 m Höhe für etwa 6,8 Mio. € geplant. Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz werden 95% der Schutzfälle mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen gelöst. Für die Restbetroffenheiten sind passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.

 

Aufhebungskonzept Variante 1:

Für einen möglichst umfassenden Lärmschutz der gesamten Ortslage wurde eine Länge der Tieflage (Trog) von 2,25 km und 8 m Tiefe angenommen. Der BÜ Heringsdorf/B 501 wird durch eine Straßenüberführung ersetzt. Die Gemeindestraße des BÜ Klötzin wird mittels eines bahnparalellen Ersatzweges an die B 501 angeschlossen. Durch die Rampenbauwerke wird eine wesentliche Veränderung des Landschaftsbildes erfolgen. Außerdem sind bauliche Eingriffe in die Landschaft und die angrenzenden Grundstücke notwendig (Bohrpfahlwand zu den Grundstücken notwendig).

Die Kosten belaufen sich auf 100 Mio. Euro (bestmöglicher Lärmschutz).

 

Aufhebungskonzept Variante 2:

Darüberhinaus wurde für die Aufhebung der BÜ Klötzin und Heringsdorf eine verkürzte Tieferlegung (Trog) von 1,5 km Lange und 8 m Tiefe untersucht. Der BÜ Heringsdorf/B 501 wird durch eine Straßenüberführung ersetzt. Die Gemeindestraße des BÜ Klötzin wird mittels eines bahnparalellen Ersatzweges an die B 501 angeschlossen. Durch die Rampenbauwerke wird eine wesentliche Veränderung des Landschaftsbildes erfolgen. Außerdem sind bauliche Eingriffe in die Landschaft und die angrenzenden Grundstücke notwendig (Bohrpfahlwand zu den Grundstücken notwendig). Die Kosten belaufen sich auf 65 Mio. Euro.

 

Aufhebungskonzept Variante 3 (Kompromissvorschlag (-lösung)):

Darüberhinaus wurde in Gesprächen eine Kompromisslösung erarbeitet. Die gemeindlichen Forderungen werden ebenfalls erfüllt, wenn die vorhandenen BÜ Klötzin und Heringsdorf nicht durch ein Trogbauwerk, sondern mittels anderer Ersatzmaßnahmen wie einer Eisenbahnüberführung und eines Ersatzweges mit Fußgängerunterführung aufgehoben werden, so dass ein ununterbrochener aktiver Lärmschutz möglich ist. Der BÜ Heringsdorf/B 501 wird durch eine Eisenbahnüberführung ersetzt. Die Gemeindestraße des BÜ Klötzin wird mittels eines bahnparalellen Ersatzweges an die B 501 angeschlossen. Es wird eine durchgehende Lärmschutzwand in der Ortschaft Heringsdorf in einer Länge von 1,5 km und einer Höhe von 6 m errichtet. Trotz der niedrigeren Rampenbauwerke wird eine wesentliche Veränderung des Landschaftsbildes erfolgen. Außerdem sind bauliche Eingriffe in die Landschaft und die angrenzenden Grundstücke notwendig Die Kosten belaufen sich auf 19,5 Mio. Euro.

 

 

 

In der Matrix sind sowohl die Anpassungsmaßnahmen als auch die Aufhebungskonzepte (nach Forderungskatalog) dargestellt.

 

Im Forderungskatalog, den das Dialogforum im Mai 2017 erstmals aufgestellt hat, wird zu den Bahnübergängen und Straßenbaumaßnahmen generell gefordert, dass die Kommunen von den Kosten für die notwendigen Änderungen an Bahnübergängen und deren Beseitigung sowie an Straßenverläufen an Gemeindestraßen infolge der Hinterlandanbindung freizuhalten sind.

Höhengleiche Bahnübergänge sind grundsätzlich zu beseitigen, sofern nicht im Einzelfall auf Wunsch der Kommune eine andere Regelung vereinbart wird.

 

Am 23.10.2018 hat ein Gespräch mit der Bahn in der Amtsverwaltung stattgefunden. Ziel dieses Gespräches seitens der Bahn war es, die Forderungen der Gemeinde Heringsdorf nochmals zu besprechen und auf Machbarkeit zu prüfen sowie ggf. die Forderungen anzupassen/konkretisieren.

 

Im Ergebnis wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf folgendes festgehalten:

 

1. Die Gemeinde Heringsdorf fordert die Aufhebung des BÜ Rellin inklusive Anbindung an die K 40 sowie zur Gemeindestraße nach Klötzin mit einem Ersatzbauwerk.

 

2. Die Gemeinde Heringsdorf fordert weiterhin die Aufhebung der Bahnübergänge in Heringsdorf (BÜ Klötzin und BÜ B 501). Die Gemeinde nimmt Abstand von Trogforderungen und spricht sich für die Variante 3 (Kompromisslösung) aus. Diese beinhaltet eine Eisenbahnüberführung beim BÜ Heringsdorf/B501 sowie eine Straßenzuführung von der Gemeindestraße Am Kellerkamp zur Bundesstraße. Am Kellerkamp ist zudem eine Fahrrad- und Fußgänger-Unterführung enthalten. Die Schaffung dieser Maßnahme ist für den gesamten Bäderverkehr von Neustadt in Richtung Heiligenhafen/Fehmarn von großer Wichtigkeit. Die Erstellung eines aktiven Lärmschutzes wäre bei Beibehaltung der höhengleichen Bahnübergänge nicht möglich; dieses würde zu einer unverträglichen Beeinträchtigung der Bevölkerung und der touristischen Betriebe führen. Die Einhaltung der gesetzlichen Rettungsfristen über die B 501 wäre im Falle einer weiteren Höhengleichheit des BÜ nicht gewährleistet

 

Weitere Gespräche mit der Bahn und eine interfraktionelle Sitzung haben stattgefunden. Hierauf wird verwiesen.

 

Die Gemeindevertretung Heringsdorf ist nunmehr gefordert, die Angelegenheit zu beraten und über die Forderungen zu beschließen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es bei den übergesetzlichen Forderungen zu Anteilen der Gemeinde (wie dargestellt) kommen kann. Es sei denn, im Rahmen der Kernforderungen werden diese Kosten vom Bund übernommen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Folgende Forderungen der Gemeinde Heringsdorf für die Hinterlandanbindung im Zuge des Baus der FBQ sind sowohl in den Forderungskatalog des Dialogforums als auch in den Bericht an das Bundesministerium für Verkehr aufzunehmen:

 

  1. Die Wohnqualität für die Bürger/innen und der wesentliche Wirtschaftsfaktor der Region, der Tourismus, dessen derzeitige positive Entwicklung auszubauen ist, muss erhalten bleiben.

 

  1. Die Gemeinde Heringsdorf fordert die Aufhebung des BÜ Rellin inklusive Anbindung an die K 40 sowie zur Gemeindestraße nach Klötzin mit einem Ersatzbauwerk.

 

  1. Die Gemeinde Heringsdorf fordert weiterhin die Aufhebung der Bahnübergänge in Heringsdorf (BÜ Klötzin und BÜ B 501). Die Gemeinde nimmt Abstand von Trogforderungen und spricht sich für die Variante 3 (Kompromisslösung) aus. Diese beinhaltet eine Eisenbahnüberführung beim BÜ Heringsdorf/B501 sowie eine Straßenzuführung von der Gemeindestraße Am Kellerkamp zur Bundesstraße. Am Kellerkamp ist zudem eine Fahrrad- und Fußgänger-Unterführung enthalten. Die Schaffung dieser Maßnahme ist für den gesamten Bäderverkehr von Neustadt in Richtung Heiligenhafen/Fehmarn von großer Wichtigkeit. Die Erstellung eines aktiven Lärmschutzes wäre bei Beibehaltung der höhengleichen Bahnübergänge nicht möglich; dieses würde zu einer unverträglichen Beeinträchtigung der Bevölkerung und der touristischen Betriebe führen. Die Einhaltung der gesetzlichen Rettungsfristen über die B 501 wäre im Falle einer weiteren Höhengleichheit des BÜ nicht gewährleistet.

 

  1. Erforderliche Änderungen (Planung und Umbau) der Straßenführungen der Gemeindestraßen in den Bereichen Rellin, Klötzin sind aus Bundes- bzw. Landesmitteln (PB 09.02.17) zu finanzieren.

 

  1. Die möglichen Anteile der Gemeinde Heringsdorf an den Kosten für die Aufhebungen der Bahnübergänge und an den zusätzlichen Ersatzbauwerken sind vom Bund/Land zu übernehmen (siehe Kernforderungen im Forderungskatalog).

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine