Drucksache - 2019/0054
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Sachverhalt:
Die/Der Bürgermeister/in und im Verhinderungsfall die Stellvertretung sind nach § 5 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Ostholstein kraft Amtes Mitglied der Verbandsversammlung.
Für die Ausschüsse beim Zweckverband Ostholstein sind jedoch Mitglieder und Stellvertreter zu wählen.
Herr Raudonus ist Mitglied des Ausschusses für Netze und Anlagen und des Breitbandnetzinfrastrukturausschuss.
Frau Rinck ist als Stellvertreterin gewählt worden.
Beschlussvorschlag:
In den Ausschuss für Netze und Anlagen wird Frau/Herr gewählt.
In den Breitbandnetzinfrastrukturausschuss wird Frau/Herr gewählt.
Anlage/n:
keine