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Drucksache - 2019/0071  

Betreff: 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Neukirchen für das Gebiet "Westlicher Bereich Campingplatz Sütel-Strand (Seepark Sütel)"
hier: a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.05.2015
b) Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Neukirchen Beratung und Empfehlung
07.03.2019 
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Neukirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Neukirchen Beratung und Beschlussfassung
12.03.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neukirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Vorhabenträger des Seeparks Sütel plant die Erweiterung des vorhandenen Wohnmobilhafens und ist an die Gemeinde zwecks Durchführung der notwendigen Bauleitplanung herangetreten.

 

Am 27.05.2015 wurden bereits Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung der Bauleitplanung in diesem Bereich gefasst, welche nunmehr zunächst aufzuheben sind. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

a)Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.05.2015

Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Neukirchen für das Gebiet „Campingplatz Sütel-Strand (Seepark Sütel)“ vom 27.05.2015 wird aufgehoben.

 

b)Aufstellungsbeschluss

 

1. Für das Ge­biet Westlicher Bereich Campingplatz Sütel-Strand (Seepark Sütel)wird die 4. Änderung und Ergänzung des Be­bau­ungs­planes Nr. 4 auf­ge­stellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Erweiterung des vorhandenen Wohnmobilhafens in südliche Richtung inklusive eines Waschhauses. Dafür soll ein Sondergebiet, das der Erholung dient -Campingplatzgebiet / Gebiet für motorisierte Wohnfahrzeuge- ausgewiesen werden.

 

2.  Der Auf­stel­lungs­be­schluss ist orts­üb­lich be­kannt ­zu ­ma­chen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Architektur + Stadtplanung, Stadtplanungsbüro Beims in Schwerin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Un­ter­rich­tung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Lageplan

Übersichtsplan Wohnmobilhafen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (146 KB)      
Anlage 2 2 Übersichtsplan Wohnmobilhafen (419 KB)