Drucksache - 2019/0072
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Sachverhalt:
Es wurde allen aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Neuratjensdorf eine Einladung zur Wahlversammlung mit Tagesordnung zugeleitet. Ein Wahlvorschlag wurde ordnungsgemäß angezeigt. Als Ortswehrführer wurde Lothar Kohls vorgeschlagen. Die Wahlversammlung wurde am 11.01.2019 ordnungsgemäß durchgeführt.
Bei der geheim abgehaltenen Wahl wurde Lothar Kohls als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuratjensdorf gewählt.
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz und über die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) bedarf die Wahl der Zustimmung durch die Gemeindevertretung. Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes wird der Wahl von Lothar Kohls zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuratjensdorf zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren.
Anlage/n:
keine