Drucksache - 2019/0075
|
|
Sachverhalt:
Es wurde allen aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neukirchen eine Einladung zur Wahlversammlung mit Tagesordnung zugeleitet. Ein Wahlvorschlag wurde ordnungsgemäß angezeigt. Als Gemeindewehrführer wurde Florian Newe vorgeschlagen. Die Wahlversammlung wurde am 01.02.2019 ordnungsgemäß durchgeführt.
Bei der geheim abgehaltenen Wahl wurde Florian Newe als Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neukirchen gewählt.
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz und über die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) bedarf die Wahl der Zustimmung durch die Gemeindevertretung. Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes wird der Wahl von Florian Newe zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neukirchen zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren.
Anlage/n:
keine