Drucksache - 2019/0090
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Sachverhalt:
Nach der Veröffentlichung des neuen Förderprogramms für Kindertagesstätten (Kita-Sofortprogramm 2019) wurden erforderliche Maßnahmen zum 31.12.2018 beim Fördergeber angemeldet. Es geht dabei um folgende Maßnahmen:
Maßnahme 1: Reduzierung akustischer Belastungen im Innenbereich (Schallschutz)
mit geschätzten Kosten von rd. 28.500,- €
Maßnahme 2: Erfüllung von Brandschutzauflagen und Forderungen der Unfallkasse
mit geschätzten Kosten von rd. 40.500,- €
Nach der Richtlinie wurde eine Förderung von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben in Aussicht gestellt. Aufgrund der Vielzahl der gestellten Anträge wurde die Gemeinde jedoch nur mit einem Betrag von rd. 25.000,- € berücksichtigt. Bei einer geschätzten Gesamtausgabe von rd. 69.000,- € beträgt die Förderquote somit rd. 36 %. Bei einer Verringerung der Ausgaben bleibt es zunächst bei der v.g. Förderquote. Die Ausführungsfrist wurde seitens des Fördergebers auf den 31.10.2019 festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Maßnahmen Nr. 1 und 2 werden durchgeführt. Im Haushalt sind hierfür Gesamtausgaben von 69.000,- € sowie eine Zuwendung von 25.000,- € einzuplanen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Aufträge zu erteilen.
Anlage/n:
keine