Drucksache - 2019/0100
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat zuletzt am 01.11.2018 über dieses Thema beraten. Die Anmeldung der Komplettsanierung (sanitäre Anlagen im Schulgebäude und in der Schulturnhalle) mit geschätzten Kosten von rd. 217.000,- € ist seinerzeit fristgerecht bis zum 31.10.2018 erfolgt. Daraufhin wurde die Maßnahme der Gemeinde in die Programmliste des Bildungsministeriums aufgenommen. Am 19.12.2018 wurde die Programmliste incl. Förderquote bekanntgegeben. Danach wurden für den Schulträger (Schulverband Oldenburg-Land) lediglich 41.601,66 € zur Verfügung gestellt. Damit wurde die Förderhöchstgrenze je Schulträger erreicht bzw. es standen keine weiteren Mittel zur Verfügung. Zudem hatte die Gemeinde Neukirchen ebenfalls die Sanierung ihrer Anlagen in der Grundschule angemeldet, so dass dieser Betrag auf beide Gemeinden hätte aufgeteilt werden müssen.
Am 19.02.2019 hat das Bildungsministerium mitgeteilt, dass die nicht in Anspruch genommenen Mittel des Schulbausanierungsprogramms (IMPULS 2030) in den Fördertopf zur Sanierung sanitärer Anlagen (SANI III) verschoben wurden. Danach erhält der Schulträger Oldenburg-Land nun den Höchstfördersatz von 80.000,- €. Die Gemeinde Neukirchen hat in ihren Gremien bereits über ihre Maßnahme beraten. Sie hat sich entschieden, nur eine geringe Teilsanierung mit Kosten von maximal 20.000,- € durchzuführen. Bei einem Höchstfördersatz von 75% beträgt die Zuwendung 15.000,- €. Somit würde der Gemeinde Gremersdorf eine restliche Zuwendung von 65.000,- € zur Verfügung stehen. Bezüglich der vom Fördergeber vorgegebenen Ausführungsfrist ist geplant, diese zu verlängern (aktuelles Fristende = 15.08.2019).
Nach einer aktualisierten Schätzung belaufen sich die Kosten für die Sanierung der sanitären Anlagen (nur Schulgebäude) auf rd. 132.000,- € (ohne Eigenleistungen). Abzüglich der in Aussicht stehenden Zuwendung von 65.000,- € verbleibt ein Eigenanteil von rd. 67.000,- €. Um den Eigenanteil zu reduzieren, sind Einsparungen in der Ausführung vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Die Sanierung der sanitären Anlagen im Schulgebäude wird durchgeführt. Im Haushalt sind hierfür Gesamtausgaben von 100.000,- € sowie eine Zuwendung von 65.000,- € einzuplanen. Die Maßnahme ist beim Fördergeber zu beantragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Aufträge zu erteilen.
Anlage/n:
keine