Drucksache - 2019/0112
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Sachverhalt:
Nach Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplanes und Antragstellung der Feuerwehr auf Beschaffung von 2 neuen Feuerwehrfahrzeugen hat die Gemeinde die entsprechenden Förderanträge beim Kreis Ostholstein eingereicht. Zwischenzeitlich hat die Feuerwehr in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Dienstleistungsunternehmen die Leistungsbeschreibung für die beiden Fahrzeuge erstellen lassen. Die Gemeinde hat am 26.02.2019 vom Kreis Ostholstein die Bestätigung erhalten, dass die Förderfähigkeit für die Beschaffung eines HLF20 als Ersatz für das LF 16/12 (Bj. 1998) anerkannt wird. Der Förderbescheid liegt noch nicht vor. Es wird eine Förderung in Höhe von rd. 77.000,- € erwartet. Am 05.03.2019 hat die Gemeinde jedoch den Ablehnungsbescheid zur Beschaffung eines HLF10 als Ersatz für das StLF 10/6 erhalten. Danach ist aufgrund des Baujahres (2010) keine Förderfähigkeit gegeben. Auch die aufgrund der Aktualisierung neu berechneten Bedarfspunkte in Folge der Risikoanalyse würden aus Sicht des Kreises daran nichts ändern. Somit fällt zunächst die im Haushalt veranschlagte Förderung in Höhe von rd. 57.000,- € weg.
Aktuell hat die Feuerwehr bezüglich der Punktebewertung eine Anfrage bei der Kreiswehrführung eingereicht. Das Ergebnis liegt u.U. zum Sitzungstermin vor.
Ergänzung 15.03.2019: siehe Schreiben/Beschlussvorschlag der Feuerwehr vom 14.03.2019.
Beschlussvorschlag:
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschlussvorschlag 14.03.2019 (200 KB) |