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Drucksache - 2018/0201-02
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Sachverhalt:
Auf die im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird verwiesen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung bedarf keiner Genehmigung der Kommunalaufsicht.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ist zu beschließen.
Anlage/n:
Nachtragshaushaltssatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | Nachtragshaushaltssatzung (39 KB) |
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