Drucksache - 2019/0134
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Sachverhalt:
Seit Juli 2011 beträgt die Hundesteuer unverändert für den ersten Hund jährlich 85,- €; für jeden weiteren Hund jährlich 95,- €. Um die vielfältigen Aufgaben der Gemeinde Gremersdorf auch weiterhin finanziell bewältigen zu können, müssen vorrangig auch die eigenen Einnahmemöglichkeiten der Gemeinde auf den Prüfstand gestellt werden.
Dies auch vor dem Hintergrund einer seinerzeitigen überörtlichen Prüfung der Hundesteuersätze durch das Gemeindeprüfungsamt, mit der Anregung, in eigener Verantwortung zu prüfen, aus Gründen einer „amtsinternen Steuergerechtigkeit“ die in den amtsangehörigen Gemeinden teilweise unterschiedlichen Steuersätze anzugleichen.
Aktuell stellen sich die Steuersätze in den Gemeinden für einen ersten bzw. für jeden weiteren Hund wie folgt dar:
1. Hund jeder weitere Hund:
Göhl 120,-€ 240,- €
Großenbrode 85,-€ 95,- €
Heringsdorf 60,- € 80,-€
Neukirchen 60,- € 70,-€
Wangels 120,-€ 240,-€
Das Gesamt-Soll 2018 betrug 12.196,46 €. Aktuell sind in der Gemeinde insgesamt 142 Hunde angemeldet, davon sind 19 Hunde als Zweithund steuerlich erfasst.
Beschlussvorschlag:
Verwaltungsseitig ergeht kein Vorschlag. Über eine vertretbare Anhebung möge im Gremium beraten werden, mit dem Ziel, der Gemeindevertretung eine Empfehlung auszusprechen.
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister, die entsprechende 1. Nachtragssatzung auszufertigen.
Anlage/n:
Nachtragssatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | HundesteuerNachtragpdf (51 KB) |