Drucksache - 2019/0140
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Sachverhalt:
Gemäß § 18 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist in Einrichtungen mit zwei oder mehr Gruppen ein Beirat einzurichten.
Die Geschäftsordnung des Kindertagesstätten-Beirates wurde überarbeitet. Der Beirat hat hierüber in seiner letzten Sitzung beraten und zugestimmt.
Die überarbeitet Geschäftsordnung ist der Vorlage angefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Geschäftsordnung für den Beirat der Kindertagesstätte Räuberhöhle in Hansühn unter der Trägerschaft der Gemeinde Wangels wird zugestimmt.
Anlage/n:
Geschäftsordnung Beirat
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Anlagen: | |||||
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1 | Geschäftsordnung Beirat (128 KB) |