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Drucksache - 2019/0150  

Betreff: Konzept zur Ortsentwicklung der Gemeinde Großenbrode
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
24.04.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.03.2019 beauftragt, ein Konzept zu möglichen Festsetzungsmöglichkeiten in Bezug auf die Zulassung von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen in der Gemeinde Großenbrode zu erarbeiten. Hierzu fand zwischenzeitlich ein entsprechendes Abstimmungsgespräch zwischen der Planerin, dem Bürgermeister und der Verwaltung statt.

 

Als Anlage sind Lagepläne beigefügt. Im Plan 1 ist die Einteilung in verschiedene Zonen, in welche man die Ortschaft einteilen kann, vorgenommen worden.

 

Im Plan 2 sind die Bebauungspläne, durch die Wohngebiete festgesetzt wurden, dargestellt. Hierin können textliche Festsetzungen über eine Bebauungsplanänderung aufgenommen werden, um die hier gewünschten Nutzungen zu regeln.

 

Im Plan 3 ist der Bereich gekennzeichnet, wo ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden sollte. Ein einfacher Bebauungsplan beinhaltet im Gegensatz zu einem qualifizierten Bebauungsplan nicht alle Festsetzungsmöglichkeiten nach dem BauGB, da beispielsweise eine Festsetzung von Baugrenzen in einem vorhandenen Bestand nicht sinnvoll ist. Die Festsetzung der zulässigen Art der Nutzung und bspw. die Festsetzung einer Grundflächenzahl und einer max. Höhe wären hier ausreichend. Dies betrifft die bebauten Bereiche, in denen bisher kein Bebauungsplan besteht.

 

Im Plan 4 sind vorhandene Bebauungspläne gekennzeichnet, bei denen seitens der Vertretung entschieden werden sollte, welche Nutzungen dort zukünftig zugelassen werden sollen und ggf. ob hier überhaupt eine Überplanung vorgenommen werden soll.

 

Die Planerin Frau Teske ist zur Sitzung anwesend, um hierzu nähere Erläuterungen geben zu können.

 

Es sollte zunächst grundsätzlich über die Zoneneinteilung in der Ortschaft Großenbrode und damit über die zukünftig zulässigen Nutzungen in den verschiedenen Bereichen entschieden werden. Darüber hinaus sollte eine Prioritätenliste erstellt werden, welche Planungen zunächst vorangebracht werden sollen. Die vorgenommene Auflistung im Beschlussvorschlag stellt den Vorschlag der Verwaltung dar und ist natürlich variabel.

 

Die gemeindlichen Gremien können sich sodann in der kommenden Sitzungsperiode mit dem ersten / den ersten Aufstellungsbeschlüssen befassen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die vorliegende Einteilung in Zonen hinsichtlich der zukünftig zulässigen Nutzungen wird bestätigt.

 

Die Umsetzung dessen erfolgt in folgender Rangfolge:

  1. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes zur Überplanung der bisher nicht überplanten Bereiche (Plan 3)
  2. Änderung der Bebauungspläne der Wohngebiete (Plan 2)
  3. Änderung der weiteren Bebauungspläne (Plan 4)

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Pläne 1 bis 4

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plan 1, Zonen (4198 KB)      
Anlage 2 2 Plan 2, Wohngebiete (4203 KB)      
Anlage 3 3 Plan 3, einfacher B-Plan (4205 KB)      
Anlage 4 4 Plan 4, offen (4204 KB)