Drucksache - 2019/0155
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Sachverhalt:
Auf Grund einiger Nachfragen der Eltern, haben die Elternvertreter eine Umfrage zu den Wunsch-Öffnungszeiten durchgeführt.
Das Ergebnis wurde anschließend mit der Stellvertretenden KiTa-Leitung, dem Bürgermeister und der Verwaltung besprochen. Anschließend wurde durch die Verwaltung über eine „verbindliche Abfrage“ eine erneute Umfrage gestartet. Ergebnis:
Bis 14.00 Uhr 3 Ü3 + 0 U3 3 Kinder + 0,5 Std.
Bis 14.30 Uhr 4 Ü3 + 1 U3 5 Kinder + 1,0 Std.
Bis 15.00 Uhr 1 Ü3 + 0 U3 1 Kinder + 1,5 Std.
Insgesamt 8 Ü3 + 1 U3 9 Kinder
Ein Bedarf für eine Öffnungszeit bis 14.00 Uhr mit insgesamt 9 Kindern, ebenso wie für 7 Kinder bis 14.30 Uhr kann gesehen werden. Hinzu kommt, dass 54% der Eltern sich flexiblere Buchungsmöglichkeiten wünschen. Aktuell ist es nur möglich, die folgenden festen Zeiten zu buchen:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (4,0 Std.)
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr (5,0 Std.)
07.00 Uhr bis 13.30 Uhr (6,5 Std.)
Mit der Einführung einer verlängerten Öffnungszeit bis 14.30 Uhr, sollte auch die Einführung eines Mittagsangebotes verbunden werden. Aktuell wird von den Kindern, welche bis 13.30 Uhr betreut werden, ein mitgebrachtes Essen um 12.30 Uhr eingenommen. Bis zu 10 Kinder bekommen statt einer Brotdose eine Mahlzeit mit, die in der Mikrowelle aufgewärmt werden muss, was zu zeitlichen Problemen führt, da die Kinder nicht mehr gemeinsam essen können. In bereits 3 anderen KiTa´s im Amtsbereich wird von der Firma Apetito ein kindgerechtes Essen für 38,- € monatlich gereicht, welches für die Kinder mit einer verlängerten Betreuungszeit verpflichtend ist. Dadurch erhalten alle Kinder die gleiche Mahlzeit, eine gemeinsame Betreuung durch die Fachkräfte ist möglich und das Wir-Gefühl der Kinder wird gestärkt. Auf Grund der aktuellen Abfrage würden 21 Kinder in der KiTa ein Essen einnehmen.
Für ein Mittagessen werden entsprechende Konvektomaten und ein Tiefkühlschrank der Firma Apetito benötigt, die gemietet werden können. Die monatlichen Miet-Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. 60,- € monatlich. Die Kosten für die Lebensmittel und die Miete der Geräte können über eine monatliche Gebühr auf die Eltern umgelegt und bei 38,- € monatlich kostendeckend finanziert werden. Zudem ist es notwendig, eine Küchenkraft mit 2,0 Stunden/Tag zu beschäftigen, die das Mittagessen täglich zusammenstellt, zubereitet und sich nach dem Essen um die Reinigung kümmert. Die Jahreskosten hierfür belaufen sich auf ~ 8.300,- €.
Mit der Einführung von erweiterten Öffnungszeiten und einer flexibleren Buchungsmöglichkeit ist es notwendig, die aktuellen Betreuungsgebühren anzupassen. Zudem wurde in der jährlich angefertigten Gebührenkalkulation festgestellt, dass die derzeitige Gebühr von der empfohlenen Gebühr zu Ungunsten der Gemeinde abweicht. Die letzte Gebührenanpassung wurde zum 01.08.2017 vorgenommen. Ohne eine Gebührenanpassung kann die Verlängerung der Betreuungszeit sowie die flexiblere Buchungsmöglichkeit nicht finanziert werden.
In Absprache mit dem Bürgermeister hat die Verwaltung die Gebühren wie in der angefügten Kalkulation auf Seite 3 und 4 zu sehen, geplant. Dabei wurde die Grundbetreuung von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Regelgruppe mit 125,00 € nicht verändert und für die Krippenkinder um 20,- € auf 200,00 € angehoben. Bei den Krippengebühren muss berücksichtigt werden, dass die Eltern für die Betreuung monatlich 100,00 € vom Land erhalten, so dass die Eltern für ein Krippenkind real zukünftig nur mit 100,00 € monatlich belastet werden. Sofern die Gebühren für die Grundbetreuung eines Krippenkindes nicht angehoben wird, ist die Belastung 45,00 € geringer wie für ein Regelkind, obwohl die Betreuungskosten für die Gemeinde für Krippenkinder höher sind.
Es ist vorgesehen, pro weiterer ½ Stunde Betreuung eine Gebühr i.H.v. 10,- € sowohl in der Regelgruppe als auch der Krippengruppe zu veranschlagen. Ab 13.00 Uhr soll auf Grund des erhöhten Betreuungsaufwandes die Gebühr pro ½ Stunde um 15,- € für beide Altersklassen angehoben werden.
Auf Grund der flexiblen Buchungsmöglichkeit der teureren Gebühr ab 13.00 Uhr, ergeben sich insgesamt 14 verschiedene Betreuungsgebühren je Altersgruppe. Eine entsprechende Übersichts-Tabelle ist der Vorlage als Anlage angefügt. In der Kalkulation sind nicht alle Buchungsmöglichkeiten abgebildet, da hier mit einer linearen Gebührenanhebung kalkuliert wird.
Bei einer verlängerten Öffnungszeit ist es zudem notwendig, entsprechendes Betreuungspersonal nach dem gesetzlich vorgesehen Personalschlüssel vorzuhalten. Auf Grundlage der vorliegenden Umfrage können die Kinder in einer Altersgemischte Gruppe betreut werden. Hierfür wird eine SPA sowie eine Erzieherin benötigt. Die Kosten einer SPA bei 5,0 Wochenstunden mehr Betreuung belaufen sich auf ~ 6.300,- €, für eine Erzieherin auf ~ 7.300,- €. Das Bestandspersonal hat bereits teilweise zugesagt, die verlängerten Öffnungszeiten abzudecken und Ihre Wochenarbeitszeit somit aufzustocken.
Durch die Erweiterung des Betreuungsangebotes erhält die Gemeinde höhere Fördergelder durch das Land und den Kreis Ostholstein, sowie eine zusätzlich Förderung für die angebotene Nachmittagsbetreuung. Bei der Erweiterung der Öffnungszeiten mit einer Altersgemischten Gruppe bis 14.30 Uhr belaufen sich die Mehreinnahmen auf ~ 13.500,- €. Zuzüglich ~ 8.800,- € Mehreinnahmen bei den Betreuungsgebühren (sofern wie geplant beschlossen). Die Mehreinnahmen können auf Seite 5 der Kalkulation eingesehen werden.
Der Verwaltungsaufwand innerhalb der Kindertagesstätte ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Genannt werden kann hier Beispielhaft die Einführung eines gesetzlich vorgesehenen QM und die Kita Datenbank, die konsequent auf einem aktuellen Stand gehalten werden muss bzw. in der Einrichtung erst noch eingerichtet werden muss. Der Leitung stehen aktuell für die Büroarbeiten 4,5 Wochenstunden zur Verfügung. Gemäß Empfehlung des Landesrechnungshofes sollten der Leitung pro Gruppe 5,0 bis 7,5 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Für die KiTa Göhl bedeutet dies aktuell 15,0 bis 22,5 benötigte Wochenstunden für die Büro- und Leitungsaufgaben. Nach dem geplanten neuen KiTa-Gesetzt soll die „Leitungszeit“ sogar noch höher liegen.
Um die Kosten geringer zu halten, hat es sich in zwei anderen KiTa´s im Amtsbereich bereits bewährt, eine gelernte Bürokraft einzustellen. Dies hat den Vorteil, dass diese mit EG 3 deutlich günstiger als eine Leitung mit EG S 13 ist. Zudem ist eine Bürokraft für Bürotätigkeiten ausgebildet, im Gegensatz zu einer pädagogisch ausgebildeten Leitung, der diese Arbeiten daher deutlich schwerer fallen. Die Erfahrungen mit einer Bürokraft in den anderen Einrichtungen sind ausnahmslos positiv und die Leitungen berichten von einer erheblichen Arbeitserleichterung und einem reibungsloseren Ablauf. Die Leitungen können zudem in diesen Einrichtungen wieder im Gruppendienst eingesetzt werden. Die Jahreskosten für eine Bürokraft mit 15,0 Wochenstunden belaufen sich auf ~16.000,- €.
Die Kosten für eine Küchenkraft, für eine Bürokraft sowie die Mehrkosten der Betreuungskräfte wurden in der angefügten Kalkulation bereits berücksichtigt.
Auf Grund der oben angeführten Änderungen wurde die Satzung der Kindertagesstätte entsprechend überarbeitet. Zudem wurde ein neuer Datenschutz § eingeführt. Alle Änderungen sind auf Grund der roten Schrift zu erkennen.
Auch die Konzeption der Einrichtung muss bei einem Beschluss der neuen Öffnungszeiten und Buchungsmöglichkeiten, sowie dem Angebot eines Mittagessens entsprechend angepasst und von der Gemeindevertretung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte Regenbogenland in Göhl werden ab 01.08.2019 auf 14.30 Uhr erweitert. Die Betreuungszeiten sind neben einer Grundbetreuungszeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr ½ -stündig zu buchbar.
Ab 01.08.2019 wird ein Mittagstisch, verpflichtend für Kinder mit einer Betreuungszeit ab 13.00 Uhr, eingeführt. Die Gebühr hierfür wird auf 38,- € monatlich festgelegt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, dass benötigte Betreuungspersonal für die Erweiterung des Betreuungsangebotes befristet für 1 Jahr, mit Option auf Verlängerung und anschließender Entfristung (bei Bedarf) einzustellen bzw. die Wochenarbeitsstunden des Bestandspersonals mit entsprechenden Änderungsverträgen anzupassen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt zum 01.08.2019 befristet für 1 Jahr mit Option auf Verlängerung und anschließender Entfristung (bei Bedarf) eine Küchenkraft mit maximal 10,0 Wochenstunden einzustellen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt zum 01.08.2019 befristet für 1 Jahr mit Option auf Verlängerung und anschließender Entfristung (bei Bedarf) eine gelernte Bürokraft mit maximal 15,0 Wochenstunden einzustellen.
Für die Neueinstellungen wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Stellenausschreibungen, neben der Internetseite des Amtes und dem Arbeitsamt in folgenden Medien zu veröffentlichen:
- Reporter Fehmarn/Heiligenhafen
- Reporter Oldenburg
- ……..
Das Auswahlgremium besteht aus:
- Bürgermeister
- Kita-Leitung
- Stellvertretende Kita-Leitung
- …….
- …….
Die neue Satzung der Gemeinde Göhl für die Kindertagesstätte Regenbogenland wird beschlossen.
Die Konzeption der Kindertagesstätte „Regenbogenland“ ist auf Grund der neuen Öffnungszeiten und Buchungsmöglichkeiten, sowie dem Mittagsangebot ab 01.08.2019 entsprechend anzupassen und gilt für diese Änderungen als beschlossen.
Anlage/n:
Kalkulation 2019
Aufstellung geplante Gebühren
Kindergarten Übersicht Gebühren im Amtsbereich
Kita-Satzung Göhl 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
2 | Aufstellung geplante Gebühren Göhl (61 KB) | ||||
3 | Kindergarten Übersicht Gebühren im Amtsbereich (204 KB) | ||||
4 | Kita-Satzung Göhl 2019 (177 KB) |