Drucksache - 2019/0001-01
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Sachverhalt:
Auf Grundlage der Ausgaben und Einnahmen 2018 wurde eine Gebührenkalkulation für die Benutzungsgebühren der Kindertagesstätte „Pusteblume“ getrennt nach Regelgruppen und Krippengruppen erstellt. Die Kalkulation, aus der die derzeit erhobene Gebühr sowie die empfohlenen Gebühren (Seite 3+4) hervorgehen, liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Die Gebührenkalkulation macht deutlich, dass sowohl im Regelgruppen- als auch im Krippenbereich die empfohlene Gebühr (30% der Ausgaben) unterschritten wird.
Zudem wurde Im Februar 2019 eine Bedarfsumfrage zu den Öffnungszeiten in der KiTa durchgeführt. 24 Eltern haben wie folgt Änderungswünsche vorgebracht:
- 6 Kinder 7.00 – 12.00 Uhr
- 11 Kinder 8.00 – 13.00 Uhr
- 10 Kinder 7.30 – 12.30 Uhr
Von den o.g. Zahlen ausgehend, könnten die neuen Betreuungszeiten (2+3) mit dem Bestandspersonal angeboten werden. Auf Grund der geringen Anzahl an Kindern wird empfohlen die Betreuungszeit 7.00 – 12.00 nicht anzubieten.
Sofern eine Vielzahl von Kindern statt der Betreuungszeit 8.00 – 12.00 Uhr eine neue erweiterte Betreuungszeit buchen, muss ggf. eine der Betreuungskräfte Ihre Arbeitszeiten um 1 Std. täglich erweitern. Hierfür hat sich bereits eine Mitarbeiterin zur Verfügung gestellt. Die Kosten für weitere 5,0 Wochenstunden würden sich auf ca. 6.500,- € im Jahr.
Ein erweitertes Angebot an Betreuungszeiten bedeutet insbesondere für die Eltern eine höhere Flexibilität und damit verbundene noch höhere Attraktivität der KiTa bedeutet.. Eine Mehreinnahme von Gebühren ist nur in einem geringen Umfang zu erwarten, da mit den neuen Betreuungszeiten sowohl Eltern eine höhere als auch eine geringere Betreuungszeit buchen werden.
Für die Ermittlung der neu benötigten Gebühr für eine 5,0 -stündige Betreuung, wird die Hälfte des Differenzbetrages zwischen der aktuellen 4,0 und 6,0 -stündigen Betreuung vorgeschlagen. Sofern die KiTa-Gebühren generell angehoben werden sollen, müsste dieser Betrag nochmal angepasst werden.
Beschlussvorschlag:
Erweiterung des Betreuungsangebotes:
Ab 01.08.2019 werden in der KiTa zusätzlich die Betreuungszeiten 08.00 – 13.00 Uhr und 07.30 – 12.30 Uhr (jeweils 5,0 Std./täglich) angeboten.
Die monatliche Gebühr für die Inanspruchnahme der Betreuungszeit
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr oder 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr beträgt:
a. Ab 0 Jahren bis zum Ende des Monats der Vollendung des dritten
Lebensjahres des Kindes = 150,00 €
b. Ab dem der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes folgenden Monat bis zum Schuleintritt = 215,00 €
Im Bedarfsfall wird der Bürgermeister ermächtigt, die Wochenarbeitsstunden der Mitabeiter auf die neuen Öffnungszeiten vertraglich anzupassen.
Erhöhung der KiTa-Gebühren:
Ab 01.08.2019 werden die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte „Pusteblume“
in Großenbrode wie folgt festgesetzt:
1. Die monatliche Gebühr für die Inanspruchnahme der Betreuungszeit
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr beträgt:
a. Ab 0 Jahren bis zum Ende des Monats der Vollendung des dritten
Lebensjahres des Kindes = ………..€
b. Ab dem der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes folgenden Monat bis zum Schuleintritt = …….….€
2. Die monatliche Gebühr für die Inanspruchnahme der Betreuungszeit
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr oder 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr beträgt:
a. Ab 0 Jahren bis zum Ende des Monats der Vollendung des dritten
Lebensjahres des Kindes = ………..€
b. Ab dem der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes folgenden Monat bis zum Schuleintritt = …….….€
3. Die monatliche Gebühr für die Inanspruchnahme der Betreuungszeit
07.00 Uhr bis 13.00 Uhr beträgt:
a. Ab 0 Jahren bis zum Ende des Monats der Vollendung des dritten
Lebensjahres des Kindes = …….….€
b. Ab dem der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes folgenden Monat bis zum Schuleintritt = …….….€
4. Die monatliche Gebühr für die Inanspruchnahme der Betreuungszeit
07.00 Uhr bis 14.00 Uhr beträgt:
a. Ab 0 Jahren bis zum Ende des Monats der Vollendung des dritten
Lebensjahres des Kindes = …….….€
b. Ab dem der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes folgenden Monat bis zum Schuleintritt = …….….€.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2019
Kita-Gebühren Amtsbereich
Kita-Gebühren Stadt Oldenburg
Kita-Gebühren Stadt Heiligenhafen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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2 | Kita-Gebühren Amtsbereich (125 KB) | |||
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3 | Kita-Gebühren Stadt Oldenburg (864 KB) | |||
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4 | Kita-Gebühren Stadt Heiligenhafen (83 KB) |
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