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Drucksache - 2019/0160
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Sachverhalt:
Die Stadtplanerin Frau Teske wird zur Sitzung anwesend sein und den Entwurf des Bebauungsplanes erläutern.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Südstrand“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Anlage/n:
Planzeichnung, Begründung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Begründung (1679 KB) | |||
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2 | Planzeichnung (2426 KB) |