Drucksache - 2019/0166
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Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird der Stadtplaner Herr Nagel anwesend sein, um nähere Erläuterungen geben zu können.
Der Antragsteller beantragt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Realisierung seines Projektes. Der Antrag sowie das Planungskonzept hierzu sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 28. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet des Gutes Friederikenhof, nördlich der Bundesstraße 202 und südlich der Ostsee folgende Änderungen der Planung vorsieht:
- Überplanung des Gutes Friederikenhof für die Vermietung von Ferienwohnungen sowie für die Errichtung von Baumhäusern auf dem Knick zur Ostsee
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Antrag, Planungskonzept
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag (651 KB) | ||||
2 | Planungskonzept (1687 KB) |