Drucksache - 2019/0171
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Sachverhalt:
In der Haushaltssatzung der Gemeinde Wangels für das Haushaltsjahr 2019 wurde der Betrag der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, zu denen der Bürger-meister seine Zustimmung gem. § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen darf, auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über geleistete Haushaltsüberschreitungen in diesem Rahmen zu berichten. Bisher sind Mehr-ausgaben in Höhe von
3.167,12 EU im Verwaltungshaushalt
geleistet worden.
Bei der Überschreitung Nr. 1 handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben und bei den Überschreitungen Nr. 2 bis Nr. 4 um überplanmäßige Ausgaben.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Aufstellung unerhebliche Mehrausgaben
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Anlagen: | |||||
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1 | Aufstellung unerhebliche.Mehrausgaben (185 KB) |