Drucksache - 2019/0172
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Sachverhalt:
In der Hauptsatzung der Gemeinde Großenbrode für das Haushaltsjahr 2019 wurde der Betrag der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, zu denen der Bürger-meister seine Zustimmung gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen darf, auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über geleistete Haushaltsüberschreitungen in diesem Rahmen zu berichten. Bisher sind Mehrausgaben in Höhe von
6.195,64 EUR im Verwaltungshaushalt
geleistet worden.
Eine Aufstellung liegt der Vorlage bei.
Bei den Überschreitungen 1. und 3. bis 9. handelt es sich um überplanmäßige Ausgaben.
Bei den Überschreitungen 2. handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Aufstellung unerhebliche Mehrausgaben
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage unerhebliche.Mehrausgaben (192 KB) |