Drucksache - 2019/0175
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Sachverhalt:
Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde das Büro Schröder & Korth beauftragt, eine Gebührenbedarfskalkulation für die Jahre 2017 und 2018 vorzunehmen. Das hat zur Folge, dass für das jeweilige Erhebungsjahr zwei neue Satzungen rückwirkend erlassen werden müssen, wobei alle einzelnen Abgabetatbestände neu berechnet worden sind. Zu beachten ist hierbei, dass Abgabepflichtige durch die neuen Satzungen nicht ungünstiger gestellt werden dürfen, als nach den bisherigen Satzungen („Schlechterstellungsverbot“). Aktuelle Rechtsprechung machte auch eine redaktionelle Anpassung der Satzungen notwendig.
Die Satzung für das Erhebungsjahr 2018 gilt dann bis auf Weiteres.
Auf die Anlagen der Kalkulationen und Satzungsentwürfe wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegenden Satzungen zur Erhebung einer Tourismusabgabe in dem Gemeindeteil Weißenhäuser Strand für die Jahre 2017 und 2018 werden erlassen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzungen auszufertigen.
Anlage/n:
Kalkulationen für 2017 und 2018
Satzungsentwürfe für die Jahre 2017 und 2018
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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2 | Tourismusabgabesatzung für das Jahr 2017 (110 KB) | |||
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3 | Tourismusabgabesatzung für das Jahr 2018 (110 KB) |
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