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Drucksache - 2019/0178  

Betreff: 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand"
hier: Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.04.2019
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beratung und Empfehlung
17.06.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
26.06.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Ziel der Planung ist die Schaffung einer Minigolfanlage im südlichen Teil des Plangebietes. Dazu ist die Ausweisung einer Grünfläche „Minigolfplatz“ erforderlich sowie der dazugehörigen zweckgebundenen baulichen Anlagen, einschließlich einem Kiosk und einer öffentlichen Toilette.

 

Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren das örtlich angrenzende Mischgebiet nach § 6 BauNVO immer mehr zu einem Wohngebiet nach § 4 BauNVO entwickelt hat. Daher wird das Gebiet – entgegen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 – als dieses bewertet.

 

Die Gemeindevertretung hat sich am 24.04.2019 mit der Ortsentwicklung auseinander gesetzt.

Danach soll sich in der bezeichneten Zone 1, zu der auch das Plangebiet gehört, vorrangig der Fremdenverkehr entwickeln. Zulässig sind hier nur Nutzungen, die diesem Ziel dienen; einschließlich höherwertige Hotels, Ferienwohnungen, Läden und Gastronomie. Eine übliches Mischgebiet, mit gleichmäßig gemischten Wohnungen und Gewerbebetrieben, ist in dem Bereich von Großenbrode eher unüblich.

Daher empfiehlt sich für den Bereich die Absicherung als ein Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung.

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2019 ist nach Abstimmung mit dem Kreis Ostholstein um den zusätzlichen Geltungsbereich zu ergänzen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2019 zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Südstrand“ soll wie folgt ergänzt werden: Erweiterung des Plangeltungsbereiches um das angrenzende Mischgebiet als Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung.

2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist  zur Planung äußern kann. 

3.   Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden.

4.  Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13a BauGB abgesehen.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…

 

 

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Anlage/n:

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (335 KB)