Drucksache - 2019/0181
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Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Satzungsbeschluss kann nunmehr gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abge- geben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 12. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet: "Südstrand“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Abwägungsergebnis
Satzung
Begründung
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Anlagen: | |||||
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1 | Abwägungsempfehlungen (148 KB) | |||
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2 | Begründung (139 KB) | |||
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3 | Satzung (419 KB) |