Drucksache - 2019/0187
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Sachverhalt:
Bericht des Regionalmanagements FBQ und FSQ Fehmarn und Großenbrode zum Sachstand der Planungen der festen Fehmarnbeltquerung und Anbindungen
a. Schienenplanungen
Die aktuelle Entwurfsplanung (Schall- und Erschütterungsschutz PFA 5.2, Großenbrode) wurde Mitgliedern der Gemeindevertretung am 15.05.19 von der DB vorgestellt.
Die aktuelle Planung (Prognose 2025) geht von 68 Zügen (bisher 70 Züge) pro Tag aus (es sollen nachts 29 Güterzüge/bisher 26 fahren), das bedeutet gleichzeitig eine Minderung des aktiven gesetzlichen Lärmschutzes (im gemeinsamen Forderungskatalog der Kommunen wird bekanntlich Vollschutz gefordert).
Danach gibt es insgesamt 80 Schutzfälle, 1.600 m LSW 2 m hoch, dadurch 66 Schutzfälle aktiv gelöst, 14 erhalten sogenannte passive Maßnahmen, Kosten 3,6 Mio. €
(Vollschutzforderungen: Mehrkosten 7 Mio. €; 78 Schutzfälle aktiv und 2 passiv, 2.900 m LSW, 2-5 m hoch)
Bisherige Prognose 70 Züge: 93 Fälle, 2.400 m LSW, 3 m hoch, 89 Schutzfälle aktiv und 4 passiv gelöst, 6,5 Mio. €, Vollschutz Mehrkosten 8,3 Mio.€, LSW 2.900 m. 3-5 m hoch, alle Schutzfälle aktiv gelöst.
Lärmschutzwände sind für die Bereiche Orthfeld, Baltic und Norderfeld vorgesehen.
Weitere Fragen hierzu wurden seitens der DB bis zur Erstellung der Sitzungsvorlage leider nicht beantwortet.
Es wurde seitens der Gemeinde in dem Termin erneut die Forderung einer Gesamtlärmbetrachtung und –bewertung wegen des ebenfalls anstehenden Ausbaus der B 207 für den gesamten Streckenbereich gefordert (Orthfeld und Norderfeld sind in den jetzigen in den Berechnungen enthalten).
Die Einschaltung eines Fachberaters für den Lärmschutz (von der Gemeindevertretung bereits beschlossen) ist erst sinnvoll, sobald die endgültigen Unterlagen (Einleitung des PFV Schienenneubau Großenbrode) der DB vorliegen.
Hinsichtlich der Erschütterungsbelastung Großenbrode soll es nach Auskunft der DB keine Schutzfälle geben.
Die PFV Unterlagen Schiene für den PFA 6 (Fehmarn) von dem auch die Gemeinde mit den Bereichen Großenbroderfähre/Rethsollskamp betroffen ist, soll nach aktuellem Wissen nach den Sommerferien 2019 ausgelegt werden.Die DB wurde auf die Planungen der Gemeinde zu Gewerbegebietsausweisungen hingewiesen. Hierzu soll ein gemeinsames Gespräch mit der egoh stattfinden.
Es wurde erneut die Forderung der Planung aus einem Guss (Ausbau B 207, Schienenneubau und FSQ) gefordert. Das Dialogforum hatte am 24.01.19 den Antrag des RMs zur Aufforderung an das Land/die Vorhabenträger zur gemeinsamen Abstimmung der Planungen Straße, Schiene und Fehmarnsundquerung bestätigt.
b. Haltepunkt Großenbrode-Heiligenhafen
Finanzierung
Die Gemeindevertretung hatte in ihren Sitzungen am 25.09. und 19.12.2018 ausführlich mit der kombinierten Anbindung für Fußgänger und Fahrradfahrer befasst und sich für die teurere Variante 2 (Unterführung, Verlauf hinter der Scheune Mittelhof) beschlossen. Die Förderung der Mehrkosten (rund 4 Mio. €) sollen beim Kreis OH beantragt werden (Anschluss an den Radweg der K 42).
Am 25.04. 19 hat ein Gespräch zur Umsetzung und Finanzierung der Anbindung bei NAH.SH stattgefunden (DB, MWVATT, Kreis OH, Gemeinde, RM, Stadt Heiligenhafen). Der Bürgermeister hat erklärt, dass die Gemeinde grundsätzlich nicht bereit sei, Kosten selbst zu tragen. Es wurde übereingekommen, unter Hinweis auf die gefassten Beschlüsse der Vertretungen Großenbrode und Heiligenhafen, dass vstl. im Juli/August, nach Vorlage konkreter Kosten durch die DB, ein weiteres Gespräch stattfindet (Kostenhöhe, Förderungs-aussagen, Überarbeitung zur fassender Beschlüsse).
Das Planfeststellungsverfahren (PFV) für den PFA 5.2 soll vstl. Anfang 2020 eröffnet werden. Das bedeutet, dass bis dahin die Planung und Finanzierung geklärt sein müsse, um ein Einbringen der Gemeinde in das PFV Schiene zu ermöglichen.
Bauleit- und Erschließungsplanung des Haltepunktes
Hierüber wurde die GV bereits in ihrer letzten Sitzung informiert. Die Anfrage zur Förderzusage durch das Land für sämtliche HPs (Ratekau, Scharbeutz, Lensahn, Oldenburg und Großenbrode) wurde zwischenzeitlich über das Bauamt Scharbeutz vorgenommen. Die Planungskosten seien bis zu 100% durch das Land förderbar. Bezüglich der Förderung der Grunderwerbskosten und der Förderung weiterer Investitionskosten gilt die Aussage des Landes, diese mit 85% zu fördern.
Sofern sich bis zur Sitzung Neues ergibt, wird dieses vorgetragen.
c. Übergesetzliche Forderungen an den Bundestag
Die übergesetzlichen Forderungen der Region wurden in den letzten Sitzungen des Projektbeirats und des Dialogforums sehr ausführlich diskutiert. Die Forderungen nach Lärm- und Erschütterungsschutz, Trassenverlauf außerhalb der Orte, Kostenfreihaltung der Kommunen gelten weiterhin.
In der Sitzung des Dialogforums am 23.05.19 wurde mein Antrag hinsichtlich der erst späteren Planung der FSQ bestätigt:
Die Teilstrecke der Fehmarnsundquerung mit einer Länge von rund 3,2 Kilometern wird im Zuge der parlamentarischen Befassung zur Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung nicht betrachtet und nicht bewertet. Da die Vorzugsvariante einer neuen Fehmarnsundquerung und deren Anbindungen aufgrund der nachgelagerten Beauftragung der Planung noch nicht vorliegt, muss dieses zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Auch wenn eine parlamentarische Befassung des Bundestages (TEN-Trassen-Beschluss) für den Streckenabschnitt Fehmarnsundquerung somit erst nachgelagert erfolgen kann, sollen für diesen ebenfalls die Kernforderungen des Forderungskatalogs der Region des jetzigen Schienenverfahrens gelten. Vom Bundestag beschlossene Maßnahmen für die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung sollen analog und im gleichen Maße für die Vorzugsvariante einer neuen Fehmarnsundquerung gelten.
und in der Kostentabelle unten den Hinweis zu anzubringen:
* Die Bewertung der noch fehlenden Teilstrecke Fehmarnsundquerung, 3,2 km, erfolgt erst in einem späteren Verfahren (siehe Ziff. 4 Kernforderungen der Region).
d. PFB Belttunnel
Die Gemeinde hat gemeinsam mit der Gemeinde Scharbeutz und der Stadt Bad Schwartau eine Sammelklage gegen den Tunnelbeschluss beim BVerwG eingereicht (12.04.19). Diese ist bis zum 21.06.19 zu begründen. Der größte Teil der Kommunen von Bad Schwartau bis Großenbrode haben eine Beteiligung an den Gerichts- und Verfahrenskosten zugesagt (Anteil Großenbrode rd. 700,-- €) zugesagt.
e. PFB Ausbau der B 207, Klage der Gemeinde
Ein erneutes Gespräch mit dem MWVATT zur Besprechung der Klagepunkte der Gemeinde aufgenommen konnte leider immer noch nicht stattfinden.
Die Gegenseite hat sich mit Schreiben vom 30.04.19 an das OVG Schleswig erstmals auf die Klage vom Herbst 2015 geäußert und um Klageabweisung gebeten. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht immer noch aus.
f. Planungen FSQ
Am 02.04.19 hat eine erneute Info-Veranstaltung der DB Netz AG und des LBV.SH zur Variantenplanung FSQ in der Inselschule stattgefunden. Die Präsentation hierzu liegt den Fraktionen der Gemeindevertretung vor. Es wurde darüber informiert, dass die Untersuchungen und Planungen sich auf den westlichen Bereich der Fehmarnsundbrücke konzentrieren. Eine weitere Info-Veranstaltung zur Vorstellung der ausgewählten Variante je Alternative soll voraussichtlich im Sommer 2019 stattfinden.
Dabei sollten z.B. vorgestellt und beraten und bewertetet werden der Umfang der Bautätig-keit je Variante, die Planungen der Vorhabenträger zur Einbindung der Maßnahmen Ausbau B 207 und Schiene, Lärmauswirkungen /-vermeidung, Blick auf den Fehmarnsund und die Landschaft (Lärmschutzwände), Strömungsveränderungen im Sund.
Das Dialogforum hat in seiner Sitzung am 23.05.19 meinen Antrag an die Vorhabenträger aufgenommen, die Kommunen, Kreis, das DF und Betroffene bei der weiterer Planung zu beteiligen (Erarbeitung und Bewertung der einzelnen Kriterien je Variante).
g. Termine
Das Dialogforum wird sich in seiner Sitzung am 05.09.19 u.a. mit der Berücksichtigung der Prognosen des Meeresspiegelanstiegs bei allen Planungen FBQ befassen (hochwassergefährdete Bereiche Fehmarns, Großenbrodes und weitere Bereiche an der Schienenstrecke) und die Anlagen entsprechend herzustellen (ggfs. auch als Landesschutzdeiche). Offenbar findet ein Vortrag des Umweltministeriums SH statt.
Die Forderungen zur Berücksichtigung der Prognosen seitens der Gemeinde und der Stadt Fehmarn sind in den Verfahren Ausbau B 207 und Belttunnel bisher abgelehnt worden.
Beschlussvorschlag:
Anlage/n:
keine