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Drucksache - 2019/0173-02  

Betreff: Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Urhammer, Martin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels Beratung und Beschlussfassung
27.06.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Steuerberatungsbüro Dr. Schröder & Kohrt GmbH hat auf der Grundlage der Nachkalkulation des Jahres 2018 die Höhe der Kurabgabe für das Jahr 2020 neu berechnet. Dabei hat das Büro in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Ferienzentrum wieder die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und hat insgesamt vier Alternativen berechnet.

Die Gebührenbedarfskalkulation ist auf der Grundlage der modifizierten Haushaltsdaten 2020, den Jahresabschlussdaten der Kur-GmbH des Jahres 2018, der Kostenschätzung 2020 unter Beachtung des Kommunalabgabengesetzes und dessen Auslagung vorgenommen worden.

Es ergibt sich je nach Alternative ein Kurabgabesatz für die Nebensaison und Hauptsaison wie folgt:

 

Deckungsgrad durch Kurabgabe (KA) / Touirismusabgabe (TA)

91 % KA / 9 % TA

100 % KA / 0 % TA

 

 

2,20 € HS

2,40 € HS

1,10 € NS

1,20 € NS

 

 

 

Es wäre zu entscheiden, wieviel Prozent der Aufwendungen zur Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen durch die Kurabgabe abgedeckt werden soll (91 % oder 100 %). Ein Eigenanteil der Gemeinde Wangels an diesen Kosten wird nicht berücksichtigt.

Auf die anliegenden Kostenrechnungen wird verwiesen. 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Kurabgabe beträgt ab dem 01.01.2020 in der Nebensaison       € und in der Hauptsaison   €.

Die im Entwurf vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand wird mit den genannten Beträgen beschlossen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen. 

 

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Anlage/n:

Entwurf 2. Nachtrag Kurabgabesatzung

Kalkulationen Kurabgabe 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Entwurf 2. Nachtrag Kurabgabesatzung (146 KB)