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Drucksache - 2019/0175-02  

Betreff: Erlass einer Tourismusabgabesatzung für das Jahr 2017 und das Jahr 2018
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
  Bezüglich:
2019/0175
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Helbing-Gloger, Christiane
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels Beratung und Beschlussfassung
27.06.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde das Büro Schröder & Korth beauftragt, eine Gebührenbedarfskalkulation für die Jahre 2017 und 2018 vorzunehmen. Das hat zur Folge, dass für das jeweilige Erhebungsjahr zwei neue Satzungen rückwirkend erlassen werden müssen, wobei alle einzelnen Abgabetatbestände neu berechnet worden sind. Zu beachten ist hierbei, dass Abgabepflichtige durch die neuen Satzungen nicht ungünstiger gestellt werden dürfen, als nach den bisherigen Satzungen („Schlechterstellungsverbot“). Aktuelle Rechtsprechung machte auch eine redaktionelle Anpassung der Satzungen notwendig.

Die Satzung für das Erhebungsjahr 2018 gilt dann bis auf Weiteres.

Auf die Anlagen der Kalkulationen und Satzungsentwürfe wird verwiesen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf vorliegenden Satzungen zur Erhebung einer Tourismusabgabe in dem Gemeindeteil Weißenhäuser Strand für die Jahre 2017 und 2018 werden erlassen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzungen auszufertigen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Kalkulationen für 2017 und 2018

Satzungsentwürfe für die Jahre 2017 und 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fremdenverkehrsabgabesatzung ab 2017 rückwirkend (194 KB)      
Anlage 2 2 Tourismusabgabesatzung 2018 rückwirkend (192 KB)      
Stammbaum:
2019/0175   Erlass einer Tourismusabgabesatzung für das Jahr 2017 und das Jahr 2018   Fachbereich Inneres   Sitzungsvorlage
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