Drucksache - 2019/0198
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Sachverhalt:
Die Einnahme- und Ausgaberechnung (Gesamtrechnung) ist das Abbild der finanziellen Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr im abgelaufenen Haushaltsjahr. Es werden alle Einnahmen und Ausgaben in summarischer Form dargestellt. Die Gesamtrechnung ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Des Weiteren wird die Kameradschaftskasse von zwei Kassenprüferinnen/Kassenprüfern, die nicht dem Wehrvorstand angehören, geprüft. Nach Beschluss der Mitgliederversammlung ist die Gesamtrechnung der Gemeindevertretung lediglich zur Kenntnisnahme vorzulegen; eine Prüfung durch die Verwaltung ist nicht vorgesehen. Die Reche weiterer Prüfungsinstanzen wie z.B. Geschäftsausschuss oder Gemeindeprüfungsamt bleiben davon unberührt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis.
Anlage/n:
Einnahme- und Ausgaberechnung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Kameradschaftskasse FF Neukirchen (520 KB) | |||
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2 | Kameradschaftskasse Jugendfeuerwehr (180 KB) |