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Drucksache - 2019/0217  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet: "Anklamer Allee"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beratung und Empfehlung
18.09.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
24.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.06.2019 beschlossen, ein Bauleitplanverfahren für eine Fläche in der Anklamer Allee einzuleiten, um gemeindeeigenen Wohnraum zu schaffen. Die Fläche ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan. Der folgende Aufstellungsbeschluss hierfür ist zu fassen.

 

Zwischenzeitlich wurde bereits der Auftrag für eine landschaftsplanerische Stellungnahme erteilt, um die planungsrechtlichen Möglichkeiten im Hinblick auf den hieran angrenzenden Bewuchs festzustellen, da dieser als Wald nach dem Landeswaldgesetz gelten könnte. Dann wäre die Möglichkeit einer Bebauung fraglich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1.  Für das Gebiet Anklamer Allee in Großenbrode wird die 2. Änderung des B-Planes Nr. 17 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von Wohnraum.

2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist  zur Planung äußern kann. 

3.   Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden.

4.  Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13a BauGB abgesehen.

  

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…

 

 

 

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Anlage/n:

Lageplan Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Geltungsbereich (1837 KB)