Drucksache - 2019/0225
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Sachverhalt:
Der beiliegende Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens wurde an die Gemeinde Wangels gerichtet.
Zunächst ist beabsichtigt, ein Planungsgespräch mit dem Kreis Ostholstein zu führen, um den Umfang der Realisierbarkeit, insbesondere im Hinblick auf das geplante Landschaftsschutzgebiet, abzustimmen.
Der folgende Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens wäre zu fassen.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet in Wangels, Alte Landstraße 16 und 16a sowie westlich davon –Zur Linde- wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung einer Ferienanlage mit Ferienunterkünften und Baum-/Stelzenhäusern, einem Veranstaltungsbereich und einem Dorf-/Nachbarschaftsladen auf der Fläche der jetzigen Gastwirtschaft „Zur Linde“
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
- Es ist ein städtbaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Wangels hinsichtlich der Kostenübernahme zu schließen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Antrag mit Planungskonzept
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag mit Konzeptbeschreibung (4614 KB) |