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Drucksache - 2019/0228  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 38 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet im südwestlichen Bereich von Großenbrode und zwar südlich und östlich der Von-Herwarth-Straße und nördlich des Großenbroder Binnensees -Pomosin-Werk-
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beratung und Empfehlung
18.09.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
24.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Fa. CP Kelco Germany GmbH hat einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Betriebsgelände gestellt. Der Antrag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss ist zu fassen. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet im südwestlichen Bereich von Großenbrode und zwar südlich und östlich der Von-Herwarth-Straße und nördlich des Großenbroder Binnensees -Pomosin-Werk- wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die planungsrechtliche Absicherung des bestehenden Betriebes bei Berücksichtigung der erforderlichen Entwicklungsoptionen.

 

  1. Der Auf­stel­lungs­be­schluss ist orts­üb­lich be­kannt ­zu ­ma­chen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro PLANUNG kompakt STADT beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Un­ter­rich­tung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Antrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag (705 KB)