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Drucksache - 2019/0229  

Betreff: Sozialer Wohnungsbau
hier: Stettiner Straße, Hansühn
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Doormann, Nadine
Beratungsfolge:
Umwelt-, Bau- und Tourismusausschuss der Gemeinde Wangels Beratung und Empfehlung
11.09.2019 
Sitzung des Umwelt-, Bau- und Tourismusausschusses der Gemeinde Wangels ungeändert beschlossen   
Geschäftsausschuss der Gemeinde Wangels Beratung und Empfehlung
12.09.2019 
Sitzung des Geschäftsausschusses der Gemeinde Wangels geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels Beratung und Beschlussfassung
26.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Notwendigkeit einer Bauleitplanung zur Schaffung von sozialem Wohnraum auf dem unbebauten Grundstück Stettiner Straße/ Königsberger Straße wurde zwischenzeitlich mit dem Fachdienst Bauordnung des Kreises Ostholstein geklärt. Auf Grund der Festsetzung im bestehenden Bebauungsplan, dass nur Einzelhäuser zulässig sind, sowie der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) ist eine Änderung des Bebauungsplans hierfür erforderlich.

 

Eine Kostenaufstellung für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wurde beim Planungsbüro Ostholstein eingeholt. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rund 13.000,00 €.

 

Folgende grundsätzliche Fragen sind zu klären:

 

1. Wie soll der soziale Wohnungsbau finanziert werden?

 

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, die Maßnahme aus eigenen Mitteln zu finanzieren oder sich einen Investor zu suchen.

 

2. Wie sollen die sozialen Wohnungen aussehen und welche Personenkreise sollen Sie ansprechen?

 

Die Gemeinde muss festsetzen, wie der soziale Wohnraum gestaltet werden soll. Im Einzelnen muss zum Beispiel darüber entschieden werden, wie viele Wohnungen in einem Wohnobjekt geschaffen werden, wie groß die einzelnen Wohnungen werden, für wie viele Personen die Wohnungen ausgelegt sind und ob sie barrierefrei gebaut werden. Verwaltungsseitig wird diesbezüglich empfohlen, sich mit einem Planungsbüro zusammen zu setzen, das entsprechende Bauskizze erarbeitet und Kostenschätzungen vornehmen kann.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Die Schaffung von sozialem Wohnraum soll durch (die Gemeinde/einen Investor) finanziert werden.

 

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt ein Planungsbüro zu beauftragen, das erste Bauskizzen erarbeiten und Kostenschätzungen vornehmen soll.    

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine