Drucksache - 2019/0233
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Sachverhalt:
Der folgende Sachverhalt wurde vom Ausschussvorsitzenden vorgebracht:
- Zeitgleich mit Beginn des neuen Schuljahres wurden die Bushaltestellen in der Gemeinde begutachtet. Hierbei wurden teilweise erhebliche Mängel bezüglich Sicherheit und Zustand/Pflege festgestellt, die es abzustellen gilt.
- In Neutestorf wurde zwar der Abriss des alten Bushaltehäuschens beschlossen - nicht aber der nötige Ersatz und deren Aufstellort. Hierfür muss zügig ein Häuschen beschafft werden und mit dem Eigentümer des angrenzenden Grundstückes ein Kauf oder ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden.
- Die Haltestellen an der B202 in Döhnsdorf und Hohenstein können durch den in den letzten Jahren stark angestiegenen Verkehr von Schulanfängern und körperlich eingeschränkten Personen nicht mehr sicher erreicht werden. Ein Zebrastreifen oder eine Ampel existieren nicht. Es gilt also mit Bund und Land/Kreis zu klären, wie die Sicherheit an den betroffenen Haltestellen erhöht bzw. sichergestellt werden kann.
Beschlussvorschlag:
zu 1.) Die Gemeinde stellt in den nächsten 5 Jahren jährlich Mittel in Höhe von 5000 € für die Ertüchtigung und Errichtung von Bushaltestellen und Bushaltehäuser zur Verfügung. Im BA soll nach Dringlichkeit eine Reihenfolge festgelegt werden.
zu 2.) Die Gemeinde beschafft für den Ort Neutestorf ein Bushaltehäuschen, wie bereits gegenüber vorhanden, und kauft das dafür notwendige und mit dem Eigentümer abgesprochene Grundstück oder schließt einen Gestattungsvertrag mit dem Eigentümer ab.
zu 3.) wird nachgereicht
Anlage/n:
keine